FATCA – Foreign Account Tax Compliance Act
Die Schweiz und die USA haben am 27. Juni 2024 in Bern ein neues FATCA-Abkommen unterzeichnet. Derzeit liefern Schweizer Banken direkt Information an die US-Steuerbehörde (sog. Model 2). In Zukunft wird der automatische Informationsaustausch über die Eidgenössische Steuerverwaltung erfolgen und diese wird umgekehrt auch entsprechende Informationen aus den USA erhalten. Der Modellwechsel soll voraussichtlich ab 2027 gelten.
FATCA steht für «Foreign Account Tax Compliance Act» und ist ein Steuergesetz der USA, mit dem seit nun 10 Jahren die weltweite Besteuerung ihrer Bürger durchsetzen. Die Schweiz hat, wie andere Länder auch, mit den USA einen Staatsvertrag zur erleichterten Umsetzung von FATCA abgeschlossen, das sogenannte FATCA-Abkommen. Auf dessen Basis wurde das Schweizer FATCA-Gesetz erlassen, das 2014 in Kraft trat.
FATCA richtet sich an Finanzinstitute weltweit und verlangt von diesen, dass sie den US-Steuerbehörden jährlich Informationen zu allen Konten von US-Steuerpflichtigen weitergeben. Zur Durchsetzung dient eine 30-prozentige Strafquellensteuer auf alle Erträge aus US-Titeln. Das aktuell gültige FATCA-Abkommen richtet sich nach dem sogenannten Model 2. Hiernach liefern schweizerische Finanzinstitute die meldepflichtigen Informationen mit Zustimmung der betroffenen Kunden direkt an die US-Steuerbehörde IRS. Ohne Zustimmung der betroffenen Kunden erfolgt eine anonymisierte, aggregierte Meldung gewisser Informationen. Auf Basis dieser aggregierten Meldung kann die US-Steuerbehörde beispielsweise mittels eines Amtshilfegesuchs die Übermittlung von spezifischen Kunden- und Kontodaten verlangen, soweit dies nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den USA möglich ist.
Voraussichtlicher Modellwechsel ab 2027
Seit der Aushandlung des FATCA-Abkommens haben sich die Rahmenbedingungen für die Banken im internationalen Umfeld stark verändert. Insbesondere das Bekenntnis von mittlerweile mehr als 100 Staaten inklusive der Schweiz zum automatischen Informationsaustausch (AIA) hat neue Realitäten geschaffen. Das Model 2 ist damit überholt. Der Bundesrat hat deshalb Verhandlungen mit den USA über einen Wechsel zu einem reziproken FATCA-Abkommen nach dem sogenannten Model 1 erfolgreich durchgeführt.
Nach diesem Model 1 sollen beispielsweise bestimmte Kontoinformationen künftig in beide Richtungen fliessen, also auch umgekehrt von den USA in die Schweiz. Für Schweizer Banken wird zudem die Rechtssicherheit gestärkt, da unter dem Modell 1 neu an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) gemeldet wird anstatt – wie bisher – direkt an die US-Steuerbehörde IRS. Weitere für die Banken aufwändige Pflichten wie beispielsweise eine regelmässige FATCA-Zertifizierung fallen weg. Alles in allem ist davon auszugehen, dass der Wechsel zum Modell 1 den Banken Kosten ersparen wird, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Doppelspurigkeit mit dem AIA.
Wie geht es weiter?
Die Umsetzung des FATCA-Abkommens erfordert eine Anpassung des nationalen Rechts. In der Schweiz werden die Eidgenössischen Räte darüber befinden. Die entsprechende Vernehmlassung erwarten wir für Ende 2024.
FATCA-Qualifikationsgremium
Um den Dialog zwischen den Steuerbehörden und der Finanzbranche bezüglich der gemeinsamen Umsetzung der FATCA-Bestimmungen zu institutionalisieren, wurde das FATCA-Qualifikationsgremium gegründet. Es beurteilt Auslegungsfragen, die sich bei der Umsetzung des FATCA-Abkommens ergeben, und standardisiert seine praktische Anwendung. Da weder die Schweiz noch die Banken in der Auslegung des FATCA-Abkommens autonom sind, werden die zuständigen US-Behörden bei Bedarf konsultiert. Wir erwarten, dass diese Gruppe im Rahmen des kommenden Gesetzgebungsverfahrens weiterhin eine Rolle spielt.