Sanktionen

Die Banken in der Schweiz halten sich strikt an die geltenden nationalen, internationalen und supranationalen Regeln und Sanktionsmassnahmen. Im Fokus stehen aktuell vor allem die Massnahmen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine.

In der Schweiz kann der Bund Zwangsmassnahmen erlassen, um Sanktionen durchzusetzen, die von der Organisation der Vereinten Nationen, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa oder von den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz beschlossen worden sind und die der Einhaltung des Völkerrechts, namentlich der Respektierung der Menschenrechte, dienen (Art. 1, Abs. 1 Embargogesetz). Für den Erlass der Zwangsmassnahmen ist der Bundesrat zuständig (Art. 2, Abs. 1 Embargogesetz).

Position der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg)

  • Schweizer Banken halten sich strikt an alle geltenden Gesetze und Massnahmen, einschliesslich der Sanktionen von schweizerischen, internationalen und supranationalen Gremien.
  • Die Banken verfügen über entsprechende Kontrollen und Prozesse, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und Verstösse zu verhindern. Integrität und Reputation sind wichtige Erfolgsfaktoren des Finanzplatzes.
  • Die Schweiz verfügt über ein wirksames und strenges Geldwäscherei-Abwehrdispositiv mit umfassenden Sorgfalts- und Meldepflichten. Die Schweizerische Bankiervereinigung setzt sich dabei für eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Compliance-Massnahmen ein.
  • Die Schweiz und ihr Finanzplatz wollen eine wirksame und rechtsstaatlich integre Sanktionspolitik. Dies zu erreichen braucht das Zusammenspiel aller Beteiligten. Die Schweizerische Bankiervereinigung leistet mit fünf Leitprinzipien zu den Herausforderungen der Schweizer Sanktionspolitik ihren Beitrag.

Derzeit stehen insbesondere die Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine im Fokus. Der Bundesrat hat am 28. Februar 2022 entschieden, die Sanktionen der Europäischen Union (EU) gegen Russland zu übernehmen und somit deren Wirkung zu verstärken.  Die Schweizerische Bankiervereinigung steht in Bezug auf Fragen zur Umsetzung von Sanktionsmassnahmen mit den Behörden in engem Kontakt und stellt den Mitgliedern eine Austausch- und Informationsplattform zur Verfügung.

Für weitere Informationen zu den Sanktionen gegen Russland verweisen wir auf das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO:

FAQ - Sanktionen gegen Russland

 

Expertinnen und Experten

Felix Muff
Leiter Legal & Compliance
+41 58 330 62 17