Sanktionen
Die Banken in der Schweiz halten sich strikt an die geltenden nationalen, internationalen und supranationalen Regeln und Sanktionsmassnahmen. Im Fokus stehen aktuell vor allem die Massnahmen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine.
In der Schweiz kann der Bund Zwangsmassnahmen erlassen, um Sanktionen durchzusetzen, die von der Organisation der Vereinten Nationen, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa oder von den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz beschlossen worden sind und die der Einhaltung des Völkerrechts, namentlich der Respektierung der Menschenrechte, dienen (Art. 1, Abs. 1 Embargogesetz). Für den Erlass der Zwangsmassnahmen ist der Bundesrat zuständig (Art. 2, Abs. 1 Embargogesetz).
Position der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg)
Derzeit stehen insbesondere die Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine im Fokus. Der Bundesrat hat am 28. Februar 2022 entschieden, die Sanktionen der Europäischen Union (EU) gegen Russland zu übernehmen und somit deren Wirkung zu verstärken. Die Schweizerische Bankiervereinigung steht in Bezug auf Fragen zur Umsetzung von Sanktionsmassnahmen mit den Behörden in engem Kontakt und stellt den Mitgliedern eine Austausch- und Informationsplattform zur Verfügung.
Für weitere Informationen zu den Sanktionen gegen Russland verweisen wir auf das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO:
Links & Dokumente
Sanktionen - Position der SBVg