Zertifizierung von Praxisausbildenden

Swiss Banking stellt ihren Mitgliedern ein Zertifizierungssystem für Praxisausbildende zur Verfügung. Durch die Zertifizierung wird die Qualität der Ausbildung und die Arbeitsmarktfähigkeit der Mitarbeitenden der zertifizierten Unternehmen gesteigert. Gleichzeitig unterstützt sie das Employer Branding der zertifizierten Institute nach innen und aussen. Zudem erhalten die Praxisausbildenden damit eine zusätzliche Wertschätzung.

Mehrwert der Zertifizierung

Mit dem Zertifizierungssystem für Praxisausbildende kann die Qualität der Ausbildung erhöht werden: Nach innen wird das Ansehen und die Attraktivität der Tätigkeit als Praxisausbildner gesteigert und nach aussen trägt das Engagement zu einer Imagesteigerung bei. Dies wiederum fördert die Transparenz nach innen und aussen und trägt zu einer höheren Arbeitsmarktfähigkeit und Motivation der Praxisausbildenden bei. Investitionen in die Ausbildung können bankintern besser verkauft werden und ein einheitlicher Qualitätsstandard in der Bankbranche wird sichergestellt.

Ablauf der Zertifizierung

Unterstützende Dokumente für die Zertifizierung

Die Mustervorlagen sind als Unterstützung gedacht. Sie dürfen abgeändert und müssen nicht zwingend verwendet werden.

Wichtige Dokumente

Fragen und Antworten

Welche Kriterien muss eine Bank erfüllen, damit sie zertifiziert wird?

Die Bedingungen für die Zertifizierung einer Bank sind im Reglement unter Kapitel 3 aufgeführt.

Wie muss eine Bank vorgehen, wenn sie zertifiziert werden möchte?

Die Bank, die sich zertifizieren lassen möchte, stellt ihr Ausbildungskonzept dem Fachgremium 'Praxisausbildenden-Zertifizierung' vor. Das Gremium bewilligt das Konzept oder gibt Auflagen zur Verbesserung.

Erhält die zertifizierte Bank auch ein Zertifikat?

Nein, die zertifizierten Banken werden mit der Zertifizierung Teil des Zertifizierungssystems. Sie haben ab dann die Möglichkeit ihre Praxisausbildenden zu zertifizieren.

Welche Kriterien muss eine/ein Praxisausbildende/r erfüllen, damit sie oder er zertifiziert wird?
  • Die Funktion als hauptverantwortliche Person für Ausbildende während mindestens 18 Monaten ausüben.
  • Drei Mal durch die vorgesetzte Person und drei Mal durch Auszubildende beurteilt werden.
  • Über eine Bestätigung verfügen, dass sie oder er eine anerkannte Ausbildung zur/zum Praxisausbildenden absolviert hat
  • Über die von der SBVg geforderten Fähigkeiten und Kernkompetenzen gemäss Reglement Kapitel 4 verfügen
Wie erlangen Praxisausbildende ihr Zertifikat?

Zertifizierte Banken können bei der SBVg zwei Mal pro Jahr, jeweils im April und Oktober, die Zertifikatserteilung für ihre Praxisausbildenden beantragen (siehe Antragsformular).

Wann werden die Zertifikate den Banken zugestellt?

Swiss Banking stellt zwei Mal pro Jahr, jeweils im Mai und November, die Zertifikate aus. Die Zertifikate werden den Banken physisch zugestellt. Die Banken können das Zertifikat in einem feierlichen Rahmen übergeben.

Wie viel kostet ein Zertifikat für Praxisausbildende?

Die Erstausstellung eines Zertifikates kostet CHF 70. 
Sollte ein Zertifikat verloren gehen, kostet eine Zweitausstellung CHF 30.

Wie viel kostet die Zertifizierung beziehungsweise Rezertifizierung meiner Bank?

Die Zertifizierungen und Rezertifizierungen der Banken sind kostenlos.

Wie oft wird meine Bank rezertifiziert?

Nach der ersten Zertifizierung findet die erste Rezertifizierung nach zwei Jahren statt. Anschliessend gibt es alle fünf Jahre eine Rezertifizierung. 

Was passiert, wenn eine Bank nicht rezertifiziert wird? 

Es gibt die Möglichkeit, eine Bank mit Auflagen zu rezertifizieren. Das Fachgremium kommuniziert diesen Entscheid der Bank und vereinbart gemeinsam mit der Bank einen Massnahmenplan. Dieser kann zum Beispiel beinhalten, dass eine Bank in einer vereinbarten Frist gewisse Dokumente nachliefern oder das Konzept um ein Kapitel ergänzen muss.

Hat das Zertifikat für Praxisausbildende ein Ablaufdatum? 
Muss das Zertifikat für Praxisausbildende nach einer bestimmten Zeit erneuert werden?

Nein. Das Zertifikat für Praxisausbildende hat kein Ablaufdatum und muss darum auch nicht erneuert werden.

Behält das Zertifikat für Praxisausbildung seine Gültigkeit, wenn die/der Praxisausbildende zu einem anderen Institut wechselt?

Ja, das Zertifikat behält bei einem Wechsel des Arbeitgebers seine Gültigkeit.

Expertinnen und Experten

Dominique Steiner
Leiter Bildung & Academy
+41 58 330 62 18
Rafael Giobbi
Leiter Bildungsdienstleistung
+41 58 330 62 20
Dilashi Jeyaratnaraja
Sachbearbeiterin Bildung & Academy
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