Zertifizierung von Praxisausbildenden
Swiss Banking stellt ihren Mitgliedern ein Zertifizierungssystem für Praxisausbildende zur Verfügung. Durch die Zertifizierung wird die Qualität der Ausbildung und die Arbeitsmarktfähigkeit der Mitarbeitenden der zertifizierten Unternehmen gesteigert. Gleichzeitig unterstützt sie das Employer Branding der zertifizierten Institute nach innen und aussen. Zudem erhalten die Praxisausbildenden damit eine zusätzliche Wertschätzung.
Mehrwert der Zertifizierung
Mit dem Zertifizierungssystem für Praxisausbildende kann die Qualität der Ausbildung erhöht werden: Nach innen wird das Ansehen und die Attraktivität der Tätigkeit als Praxisausbildner gesteigert und nach aussen trägt das Engagement zu einer Imagesteigerung bei. Dies wiederum fördert die Transparenz nach innen und aussen und trägt zu einer höheren Arbeitsmarktfähigkeit und Motivation der Praxisausbildenden bei. Investitionen in die Ausbildung können bankintern besser verkauft werden und ein einheitlicher Qualitätsstandard in der Bankbranche wird sichergestellt.
Ablauf der Zertifizierung
Unterstützende Dokumente für die Zertifizierung
Die Mustervorlagen sind als Unterstützung gedacht. Sie dürfen abgeändert und müssen nicht zwingend verwendet werden.
Fragen und Antworten
Die Bedingungen für die Zertifizierung einer Bank sind im Reglement unter Kapitel 3 aufgeführt.
Die Bank, die sich zertifizieren lassen möchte, stellt ihr Ausbildungskonzept dem Fachgremium 'Praxisausbildenden-Zertifizierung' vor. Das Gremium bewilligt das Konzept oder gibt Auflagen zur Verbesserung.
Nein, die zertifizierten Banken werden mit der Zertifizierung Teil des Zertifizierungssystems. Sie haben ab dann die Möglichkeit ihre Praxisausbildenden zu zertifizieren.
- Die Funktion als hauptverantwortliche Person für Ausbildende während mindestens 18 Monaten ausüben.
- Drei Mal durch die vorgesetzte Person und drei Mal durch Auszubildende beurteilt werden.
- Über eine Bestätigung verfügen, dass sie oder er eine anerkannte Ausbildung zur/zum Praxisausbildenden absolviert hat
- Über die von der SBVg geforderten Fähigkeiten und Kernkompetenzen gemäss Reglement Kapitel 4 verfügen
Zertifizierte Banken können bei der SBVg zwei Mal pro Jahr, jeweils im April und Oktober, die Zertifikatserteilung für ihre Praxisausbildenden beantragen (siehe Antragsformular).
Swiss Banking stellt zwei Mal pro Jahr, jeweils im Mai und November, die Zertifikate aus. Die Zertifikate werden den Banken physisch zugestellt. Die Banken können das Zertifikat in einem feierlichen Rahmen übergeben.
Die Erstausstellung eines Zertifikates kostet CHF 70.
Sollte ein Zertifikat verloren gehen, kostet eine Zweitausstellung CHF 30.
Die Zertifizierungen und Rezertifizierungen der Banken sind kostenlos.
Nach der ersten Zertifizierung findet die erste Rezertifizierung nach zwei Jahren statt. Anschliessend gibt es alle fünf Jahre eine Rezertifizierung.
Es gibt die Möglichkeit, eine Bank mit Auflagen zu rezertifizieren. Das Fachgremium kommuniziert diesen Entscheid der Bank und vereinbart gemeinsam mit der Bank einen Massnahmenplan. Dieser kann zum Beispiel beinhalten, dass eine Bank in einer vereinbarten Frist gewisse Dokumente nachliefern oder das Konzept um ein Kapitel ergänzen muss.
Muss das Zertifikat für Praxisausbildende nach einer bestimmten Zeit erneuert werden?
Nein. Das Zertifikat für Praxisausbildende hat kein Ablaufdatum und muss darum auch nicht erneuert werden.
Ja, das Zertifikat behält bei einem Wechsel des Arbeitgebers seine Gültigkeit.