Selbstregulierungen im Bereich Sustainable Finance

Damit der Schweizer Finanzplatz international eine führende Position im Bereich Sustainable Finance einnehmen und einen effektiven Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten kann, hat die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) in den letzten Jahren verschiedene Arbeiten angestossen. Als Dachverband der Banken in der Schweiz engagiert sich die SBVg dafür, dass die Rahmenbedingungen für nachhaltige Finanzprodukte laufend verbessert werden. Dabei spielen Brancheninitiativen eine wichtige Rolle. Eine dieser Brancheninitiativen sind die Selbstregulierungen im Bereich «Sustainable Finance».

Mindestvorgaben für die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien in der Anlage- und Hypothekarberatung

Mit den Richtlinien im Bereich Sustainable Finance werden verbindliche Vorgaben mit Nachhaltigkeitsbezug für die Anlageberatung und Vermögensverwaltung sowie Hypothekarberatung definiert. Indem die Themen Nachhaltigkeit respektive ESG (Environmental, Social, Governance) und Energieeffizienz zum integralen Bestandteil der jeweiligen Beratungsgespräche mit Privatkundinnen und -kunden werden, leistet die Branche einen konkreten und wichtigen Beitrag sowohl zur Erreichung der Pariser Klimaziele als auch zur weiteren Stärkung des Finanzplatzes Schweiz als führender «Sustainable Finance Hub».

Beide Richtlinien sind für Mitglieder der SBVg verbindlich und in ihrer ersten Fassung seit dem 1. Januar 2023 in Kraft, wobei es für die Anpassung der bankinternen Prozesse verschiedene Übergangsfristen gibt. Im Hinblick auf die Entwicklungen am Markt werden die Richtlinien regelmässig evaluiert und bei Bedarf weiterentwickelt. Dies ist bei den «Richtlinien für die Finanzdienstleister zum Einbezug von ESG-Präferenzen und ESG-Risiken und zur Prävention von Greenwashing bei der Anlageberatung und Vermögensverwaltung» für das Jahr 2024 bereits das erste Mal der Fall. Nicht-Mitglieder können die Richtlinien auf freiwilliger Basis umsetzen. 

Richtlinien für die Finanzdienstleister zum Einbezug von ESG-Präferenzen und ESG-Risiken und zur Prävention von Greenwashing bei der Anlageberatung und Vermögensverwaltung

In der Schweiz wurden Ende des Jahres 2021 gemäss der Swiss Sustainable Finance (SSF) Studie von 2022 CHF 1982,7 Mrd. an nachhaltigen Vermögensanlagen verwaltet. Schweizer Finanzdienstleister bieten seit langer Zeit entsprechende Angebote an.

Die «Richtlinien für die Finanzdienstleister zum Einbezug von ESG-Präferenzen und ESG-Risiken und zur Prävention von Greenwashing bei der Anlageberatung und Vermögensverwaltung» sind rechtlich an das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) angelehnt. Kundinnen und Kunden werden nach ihren ESG-Präferenzen gefragt und die ihnen angebotenen Produkte und Dienstleistungen damit in Einklang gebracht. Zudem bestehen auch Informations-, Dokumentations- und Rechenschaftspflichten im Zusammenhang mit der Erhebung von ESG-Präferenzen. Die Mitglieder sind im Weiteren verpflichtet, ESG-Themen in die Aus- und Weiterbildung ihrer Kundenberaterinnen und -berater zu integrieren. Indem sie Kundinnen und Kunden kompetent beraten und transparent über nachhaltige Anlagen informieren, leisten die Finanzdienstleister einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Greenwashing. Mit der Weiterentwicklung der Richtlinien wird zusätzlich der Standpunkt des Bundesrates zur Prävention von Greenwashing im Finanzsektor vom 16. Dezember 2022 abgebildet. Das heisst, dass insbesondere klarer geregelt ist, unter welchen Bedingungen Anlagelösungen als nachhaltig dargestellt werden dürfen.

Richtlinien für Anbieter von Hypotheken zur Förderung der Energieeffizienz

Die «Richtlinien für Anbieter von Hypotheken zur Förderung der Energieeffizienz» sehen vor, dass Anbieter von Hypotheken in der Beratung zur Immobilienfinanzierung die langfristige Werterhaltung und somit auch die Energieeffizienz des zu finanzierenden Gebäudes mit Kundinnen und Kunden thematisieren. Dadurch sollen die Kundinnen und Kunden für die Bedeutung energetischer Sanierungen sensibilisiert werden. Im Vordergrund stehen in einem ersten Schritt Privatkundinnen und -kunden mit zu finanzierenden Einfamilien- und Ferienhäusern. Im Rahmen der Beratung zur Immobilienfinanzierung wird künftig der absehbare Erneuerungsbedarf einer Liegenschaft thematisiert werden müssen. Ebenso werden die Kundinnen und Kunden über verfügbare Fördermassnahmen für Gebäudesanierungen informiert und an unabhängige Fachstellen zwecks spezifischer Beratung verwiesen. Zudem verpflichten sich die Mitglieder zu einer regelmässigen Weiterbildung ihrer Kundenberaterinnen und -berater zu den Themen langfristige Werterhaltung und Energieeffizienz von Immobilien.

 

Expertinnen und Experten

Erol Bilecen
Leiter Sustainable Finance
+41 58 330 62 48