Automatischer Informationsaustausch
Seit 2017 setzen die Schweizer Banken den automatischen Informationsaustausch (AIA) mit dem Ausland um. Hier erfahren Sie mehr darüber.
Worum geht es beim AIA?
Der AIA ist ein internationaler Standard, der regelt, wie die Steuerbehörden der teilnehmenden Länder untereinander Daten über Konten und Wertschriftendepots von Steuerpflichtigen austauschen. Ziel ist es, die steuerliche Transparenz gegenüber dem Ausland sicherzustellen. Die Mitgliedsländer der G20, der OECD und weitere wichtige Finanzplätze – insgesamt über 100 Länder und Jurisdiktionen – haben sich zur Anwendung des AIA verpflichtet. Eine Ausnahme bilden vor allem die USA, welche ihren eigenen Standard (FATCA) umsetzen.
So funktioniert der AIA
Beim AIA werden Informationen zu Konten und Wertschriftendepots, die in einem Land A ansässige Kunden bei einem Finanzinstitut in einem anderen Land B halten, zunächst von diesem Finanzinstitut an die nationale Steuerbehörde im Land B gemeldet. Die Steuerbehörde von Land B sendet die Informationen dann an die Steuerbehörde des Kunden-Landes A, das sie mit der persönlichen Steuererklärung des Kunden abgleichen kann. Der Informationsfluss zwischen den AIA-Partnerstaaten beruht dabei auf Gegenseitigkeit, womit ein Netzwerk des Daten-Austausches entsteht. Wie der Prozess im Detail funktioniert, zeigt der folgende Erklärfilm.
Der AIA ist inzwischen zur Normalität geworden
Als bedeutender internationaler Finanzplatz mit Kunden auf der ganzen Welt ist der AIA für die Schweiz besonders relevant. Um dem internationalen Standard zu entsprechen, hat die Schweiz den AIA vollständig umgesetzt. Der grenzüberschreitende Daten-Austausch ist damit zur Normalität geworden – sowohl für die Banken als auch für die Bankkunden.
Bereits seit 2018 tauscht die Schweiz jährlich Informationen zu Millionen von Konten und Depots mit AIA-Partnerstaaten aus. Die Schweiz hat bereits mit über 100 Staaten AIA-Abkommen abgeschlossen und das Abkommensnetzwerk entwickelt sich laufend weiter. Mit zusätzlichen Staaten werden aber erst dann Informationen ausgetauscht, wenn diese die internationalen AIA-Kriterien vollumfänglich erfüllen.
Überprüfung und Weiterentwicklung des AIA
Da der AIA nun flächendeckend zur Normalität geworden ist, kommt für die Schweiz der Sicherstellung von gleich langen Spiessen gegenüber Konkurrenzfinanzplätzen noch grössere Bedeutung zu. In einem steuertransparenten Umfeld muss deshalb ein besonderes Augenmerk auf rechtsstaatliche Grundprinzipien wie beispielsweise Vertraulichkeit, Datenschutz und Rechtssicherheit und die Einhaltung des Spezialitätsprinzips gelegt werden. Die Sicherstellung dieses sogenannten «Level Playing Field» obliegt dem OECD-nahen internationalen Gremium «Global Forum», das alle AIA-Staaten regelmässig überprüft und Empfehlungen formuliert.
Das Global Forum hat bei einer ersten Überprüfung die Umsetzung des AIA in der Schweiz grundsätzlich für gut und adäquat befunden. Dennoch hat die Schweiz aufgrund einzelner Empfehlungen die AIA-Rechtsgrundlagen (AIA-Gesetz und AIA-Verordnung) punktuell überabreitet. Die SBVg hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Auswirkungen der Revision auf die Banken minimal bleiben. Die überarbeiteten AIA-Rechtsgrundlagen traten am 1. Januar 2021 in Kraft.
Im Herbst 2022 hat die OECD Änderungen am Gemeinsame Meldestandard bzw. Common Reporting Standard (CRS), der dem AIA zugrunde liegt, publiziert. Zusätzlich wurde ein neuer AIA spezifisch für Krypto-Vermögenswerte publiziert. Diese Änderungen treten erst in Kraft, wenn sie in die Rechtsgrundlagen der teilnehmenden Staaten überführt sind. Die Schweizer Behörden haben sich noch nicht dazu geäussert, ob und in welcher Form dies in der Schweiz geschehen wird.
Die Rechtsgrundlagen des AIA
Der AIA-Standard ist ein Paket aus vier Elementen, welche im OECD-Dokument „Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten“ enthalten sind. Das ganze AIA-Paket der OECD finden Sie hier.
Damit zwei Länder untereinander den AIA-Standard umsetzen können, brauchen sie eine gegenseitige, zwischenstaatliche Vereinbarung. Die OECD stellt hier als Empfehlung ein Musterabkommen zur Verfügung, das sogenannte Competent Authority Agreement (CAA). Diese Muster-Vereinbarung kann von Staaten verwendet werden, in denen die Regierung selbst die Kompetenz hat, das Land zum neuen Standard zu verpflichten.
Die Schweiz wendet das CAA nicht an, sondern schliesst bilaterale Abkommen in Form von Staatsverträgen ab. Die aktuelle Liste der AIA-Partnerstaaten der Schweiz finden Sie hier.
Der Gemeinsame Meldestandard oder Common Reporting Standard (CRS) enthält den eigentlichen AIA-Standard. Er muss im nationalen Recht umgesetzt werden.
Die Auslegungskommentare konkretisieren das Musterabkommen (CAA) und den gemeinsamen Meldestandard (CRS) und enthalten Beispiele.
Sie definieren die technischen Anforderungen für den Austausch der Daten unter den Steuerbehörden und halten fest, wie die Datensicherheit zu gewährleisten ist.
Umsetzung in Schweizer Recht
Damit der AIA-Standard für die Banken und Steuerbehörden in der Schweiz anwendbar wird, muss er in nationale Gesetze und andere Vorschriften umgesetzt werden. Es sind dies:
- das überarbeitete AIA-Gesetz (AIAG), welches am 1.1.2021 in Kraft getreten ist;
- die überarbeitete AIA-Verordnung (AIAV), welche ebenfalls am 1.1.2021 in Kraft getreten ist;
- die aktualisierte AIA-Wegleitung der ESTV, welche auf knapp 180 Seiten detaillierte Informationen zur Umsetzung des AIA durch die Finanzinstitute enthält;
- die technische Wegleitung der ESTV, welche Guidelines zu IT-Anforderungen enthält.
AIA-Qualifikationsgremium
Um den Dialog zwischen den Steuerbehörden und der Finanzbranche bezüglich der gemeinsamen Umsetzung des AIA-Standards zu institutionalisieren, wurde das AIA-Qualifikationsgremium gegründet. Es beurteilt Auslegungsfragen, die sich im Zusammenhang mit dem AIA in der Schweiz stellen, und standardisiert seine praktische Anwendung.
Die Leitung des AIA-Qualifikationsgremiums liegt bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) und dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF). Beteiligt sind zudem die verschiedenen betroffenen Branchenorganisationen, darunter insbesondere auch die SBVg.