Selbstregulierung

Selbstregulierung hat im Banken- und Finanzsektor der Schweizer Wirtschaft eine lange Tradition. Zu ihren Vorteilen zählen Praxisnähe, Flexibilität und ein hoher Differenzierungsgrad.

Selbstregulierung bezeichnet die Regulierung der Branche durch die Branche selbst. Typisches Beispiel sind Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung oder ihre Sorgfaltspflichtvereinbarung zur Bekämpfung der Geldwäscherei (VSB)

Selbstregulierung ist ein Instrument des Bankensektors, welches die staatliche Bankenregulierung in wesentlichen Punkten ergänzen und konkretisieren kann. Sie ist in unterschiedlichen Formen bzw. Ausprägungen möglich. 

Zu den wesentlichen Vorteilen der Selbstregulierung zählt ihre grosse Praxisnähe. Wir entwickeln unsere Standards in enger Zusammenarbeit mit ExpertInnen aus unseren Mitgliedinstituten, was der Selbstregulierung eine ausgeprägte Marktnähe und hohe Akzeptanz verschafft. Die entsprechenden Anforderungen können bei Bedarf relativ rasch und unkompliziert an neue Marktbedingungen und technologische Entwicklungen angepasst werden. So haben wir beispielsweise unsere Richtlinien für das Hypothekargeschäft in den letzten Jahren mehrfach revidiert, um den entsprechenden Marktentwicklungen Rechnung zu tragen. Zusätzlich ist unsere Selbstregulierung typischerweise sogenannt „prinzipien-basiert“ formuliert, was Spielraum für eine jeweils situative und wirksame Anwendung in der einzelnen Bank eröffnet. 

Formen der Selbstregulierung  

Unter dem Begriff der Selbstregulierung bestehen in der Praxis folgende Ausprägungen:

Von der FINMA als Mindeststandard anerkannte Selbstregulierung 

Die FINMA kann im Rahmen ihrer Aufsichtsbefugnisse nach Art. 7 Abs. 3 FINMAG Richtlinien als Mindeststandard anerkennen und durchsetzen. In der Folge gelten solche Normen nicht mehr nur für die Mitglieder der entsprechenden Selbstregulierungsorganisation, sondern sind auch von den übrigen Branchenzugehörigen als Mindeststandard zu beachten. 

Freie Selbstregulierung der SBVg 

Eine wesentlicher und vermutlich künftig an Bedeutung gewinnender Bestandteil ist die freie Selbstregulierung. Die Verbindlichkeit dieser Form der Selbstregulierung kommt privatrechtlich zustande, typischerweise für die Mitgliedsinstitute auf Basis von Statuen und Verwaltungsratsbeschlüssen.  

Aktuelle Übersicht über die Richtlinien der SBVg

Expertinnen und Experten

Markus Staub
Leiter Prudentielle Regulierung
+41 58 330 63 42
Felix Muff
Leiter Legal & Compliance
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