Änderung der Eigenmittelverordnung:
Auf „Swiss Finish“ verzichten
Social Bookmarks
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) eröffnete am 23. Februar 2018 die Vernehmlassung zur Änderung der Eigenmittelverordnung (ERV) im Zusammenhang mit dem Gone-concern-Kapital, dem Beteiligungsabzug und weiteren Anpassungen. Die SBVg hat heute die Stellungnahme eingereicht. In dieser begrüssen wir die Anpassung der Eigenmittelverordnung, insbesondere den Systemwechsel weg vom Abzug der Beteiligungswerte von den Eigenmitteln hin zur Risikogewichtung der Beteiligungswerte sowie die gegenüber international tätigen systemrelevanten Banken (G-SIBs) differenzierten Gone-concern-Anforderungen für die inlandorientierten systemrelevanten Banken (D-SIBs).
Die SBVg fordert allerdings, dass unter anderem folgende Punkte angepasst werden: So soll auf einen zeitlichen und inhaltlichen Swiss Finish gegenüber den internationalen Standards verzichtet werden. Im Weiteren soll klargestellt werden, dass die FINMA im Rahmen der Notfallplanung keine über die in der ERV festgelegten hinausgehenden Kapitalanforderungen auf Basis der Bankverordnung (BankV) einfordern kann. Für die Schweizer Tochtergesellschaften von Konzernen bzw. G-SIB sollen zudem bei hinreichender Abschottung vom Konzern die gleichen Mindestanforderungen gelten wie für die inlandorientierten systemrelevanten Banken (D-SIBs).
Weitere Details finden sie in der unten verlinkten Stellungnahme.