Wintersession 2024 der eidgenössischen Räte 

Die Geldwäschereibekämpfung verbessern und bei Finanzdienstleistungen noch enger mit dem Vereinigten Königreich zusammenarbeiten – das sind die wichtigsten Vorlagen aus Sicht des Finanzplatzes. Mehr dazu lesen Sie in dieser Sessionsvorschau. 

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Positionen der SBVg auf einen Blick

Rat Geschäft Position der SBVg 
SR 24.046 Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen Zustimmung 
SR 24.067 Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die gegenseitige Anerkennung im Bereich der Finanzdienstleistungen. Genehmigung.Zustimmung 

Im Ständerat 

24.046 

Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen 

Position der SBVg

Wir begrüssen die Vorlage des Bundesrates, mit welcher das schweizerische Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei weiter gestärkt und in Einklang mit den internationalen Vorgaben gebracht wird. Ein zentrales Register zu wirtschaftlich berechtigten Personen ist ein wirksames Instrument zur Bekämpfung der Geldwäscherei. 

Hintergrund 

Der Bundesrat hat am 22. Mai 2024 die Botschaft zum Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) verabschiedet. Mit der Vorlage soll ein eidgenössisches Register, geführt vom Bundesamt für Justiz, eingeführt werden, in welchem Gesellschaften und andere juristische Personen ihre wirtschaftlich Berechtigten eintragen müssen. Im Zuge der Vorlage soll ausserdem das Geldwäschereigesetz (GwG) revidiert und Sorgfaltspflichten für Beratungstätigkeiten eingeführt werden.  

Die Rechtskommission des Ständerates (RK-S) hat im Rahmen ihrer Vorberatungen beschlossen, die Vorlage des Bundesrates in zwei Entwürfe aufzuteilen: Entwurf 1 beinhaltet die Vorlage zur Einführung des Transparenzregisters, Entwurf 2 jene zur Einführung von Sorgfaltspflichten für Berater. Letzterer soll separat behandelt werden, wobei die RK-S die Verwaltung beauftragt hat, ihr einen überarbeiteten Vorschlag zu unterbreiten mit dem Ziel, ausschliesslich die Kernrisiken risikobehafteter Tätigkeiten dem GwG zu unterstellen. 

Die Schaffung eines Transparenzregisters ist ein grosser und notwendiger Entwicklungsschritt, um das Dispositiv der Schweiz zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung weiter zu stärken, weshalb die SBVg den Entwurf 1 ausdrücklich begrüsst. Auch die Unterstellung von Beratern und Anwälten unter den Anwendungsbereich des GwG (Entwurf 2) ist ein unerlässlicher Schritt zur Weiterentwicklung des schweizerischen Abwehrdispositivs sowie zur Stärkung der Reputation unserer Branche. Die SBVg wird sich in den weiteren Diskussionen aktiv dafür einsetzen, dass eine für alle Beteiligten tragbare Lösung gefunden wird, welche bestehende Lücken in der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung schliesst sowie den internationalen Vorgaben Rechnung trägt. 

Im Ständerat

24.067 

Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die gegenseitige Anerkennung im Bereich der Finanzdienstleistungen. Genehmigung

Position der SBVg 

Wir begrüssen das vom Bundesrat ausgehandelte Finanzdienstleistungsabkommen mit dem Vereinigten Königreich (UK), das die Basis für Marktöffnungsschritte in verschiedenen Bereichen legt. Aus Bankensicht ist zentral, dass das Abkommen die Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Vermögensverwaltung verbessert. Es ebnet aber auch den Weg für eine engere Zusammenarbeit in weiteren wichtigen Bereichen (z.B. Sustainable Finance, Koordination in multilateralen Foren). Wir erhoffen uns vom Abkommen eine starke Signalwirkung, wonach es im Bereich des Marktzugangs über das Verhältnis Schweiz-UK hinaus Raum für neuartige Lösungen gibt. 

Hintergrund 

Das Abkommen wurde nach einem mehr als zweijährigen Verhandlungsprozess im Dezember 2023 von der Schweiz und UK unterzeichnet. Es ist in seiner Form neuartig, denn die beiden Länder anerkennen gegenseitig, dass ihre jeweiligen Rechts- und Aufsichtsrahmen im Bereich der Finanzdienstleistungen im Ergebnis einen gleichwertigen Schutz der Stabilität und Integrität des Finanzsystems sowie der Kundinnen und Kunden sicherstellen. Auf dieser Grundlage erleichtert das Abkommen den gegenseitigen Marktzugang in verschiedenen Bereichen, insbesondere Bank- und Wertpapierdienstleistungen, Asset Management, Versicherungen und Börsen. Seitens SBVg waren wir im Rahmen der Arbeiten zur konkreten Ausgestaltung des Abkommens aktiv involviert. 

Links & Dokumente