Wintersession 2024 der eidgenössischen Räte
Die Geldwäschereibekämpfung verbessern und bei Finanzdienstleistungen noch enger mit dem Vereinigten Königreich zusammenarbeiten – das sind die wichtigsten Vorlagen aus Sicht des Finanzplatzes. Mehr dazu lesen Sie in dieser Sessionsvorschau.
Möchten Sie unsere nächste Sessionsvorschau nicht verpassen?
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an.
Die Sessionsvorschau können Sie hier auch als PDF herunterladen.
Positionen der SBVg auf einen Blick
Rat | Geschäft | Position der SBVg |
SR | 24.046 Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen | Zustimmung |
SR | 24.067 Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die gegenseitige Anerkennung im Bereich der Finanzdienstleistungen. Genehmigung. | Zustimmung |
Im Ständerat
Position der SBVg
Hintergrund
Der Bundesrat hat am 22. Mai 2024 die Botschaft zum Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) verabschiedet. Mit der Vorlage soll ein eidgenössisches Register, geführt vom Bundesamt für Justiz, eingeführt werden, in welchem Gesellschaften und andere juristische Personen ihre wirtschaftlich Berechtigten eintragen müssen. Im Zuge der Vorlage soll ausserdem das Geldwäschereigesetz (GwG) revidiert und Sorgfaltspflichten für Beratungstätigkeiten eingeführt werden.
Die Rechtskommission des Ständerates (RK-S) hat im Rahmen ihrer Vorberatungen beschlossen, die Vorlage des Bundesrates in zwei Entwürfe aufzuteilen: Entwurf 1 beinhaltet die Vorlage zur Einführung des Transparenzregisters, Entwurf 2 jene zur Einführung von Sorgfaltspflichten für Berater. Letzterer soll separat behandelt werden, wobei die RK-S die Verwaltung beauftragt hat, ihr einen überarbeiteten Vorschlag zu unterbreiten mit dem Ziel, ausschliesslich die Kernrisiken risikobehafteter Tätigkeiten dem GwG zu unterstellen.
Die Schaffung eines Transparenzregisters ist ein grosser und notwendiger Entwicklungsschritt, um das Dispositiv der Schweiz zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung weiter zu stärken, weshalb die SBVg den Entwurf 1 ausdrücklich begrüsst. Auch die Unterstellung von Beratern und Anwälten unter den Anwendungsbereich des GwG (Entwurf 2) ist ein unerlässlicher Schritt zur Weiterentwicklung des schweizerischen Abwehrdispositivs sowie zur Stärkung der Reputation unserer Branche. Die SBVg wird sich in den weiteren Diskussionen aktiv dafür einsetzen, dass eine für alle Beteiligten tragbare Lösung gefunden wird, welche bestehende Lücken in der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung schliesst sowie den internationalen Vorgaben Rechnung trägt.
Im Ständerat
Position der SBVg
Hintergrund
Das Abkommen wurde nach einem mehr als zweijährigen Verhandlungsprozess im Dezember 2023 von der Schweiz und UK unterzeichnet. Es ist in seiner Form neuartig, denn die beiden Länder anerkennen gegenseitig, dass ihre jeweiligen Rechts- und Aufsichtsrahmen im Bereich der Finanzdienstleistungen im Ergebnis einen gleichwertigen Schutz der Stabilität und Integrität des Finanzsystems sowie der Kundinnen und Kunden sicherstellen. Auf dieser Grundlage erleichtert das Abkommen den gegenseitigen Marktzugang in verschiedenen Bereichen, insbesondere Bank- und Wertpapierdienstleistungen, Asset Management, Versicherungen und Börsen. Seitens SBVg waren wir im Rahmen der Arbeiten zur konkreten Ausgestaltung des Abkommens aktiv involviert.