Corona betrifft auch den Parlamentsbetrieb
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Der Sonntag, 15. März 2020, wird in die Parlamentsgeschichte eingehen. War es doch der Tag, an welchem zum ersten Mal in der Geschichte des eidgenössischen Parlaments eine Session aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen wurde. Während im 19. Jahrhundert die Sessionsdauer nicht fix geregelt war und es so häufiger zu «Abbrüchen» und späteren «ordentlichen Fortsetzungen» kam, findet sich in den Archiven kein Beleg für eine frühzeitige Beendigung der Session aus politischen oder gesundheitlichen Gründen.
Eingefrorener Politbetrieb
Bis Mitte April steht auch das politische Leben weitgehend still. Die Sitzungen der parlamentarischen Kommissionen und Delegationen werden ausgesetzt, es sei denn, als «dringend» eingestufte Geschäfte stehen auf der Traktandenliste. Da die Definition von «dringend» jedoch nur Geschäfte umfasst, welche zur Bewältigung der Corona-Krise notwendig sind, tagt praktisch nur noch die Finanzkommission.
Festhalten wollen die zuständige Verwaltungsdelegation des Parlaments sowie die Büros von National- und Ständerat zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieses Beitrags an den Daten der Sondersession Anfang Mai und der Sommersession ab Anfang Juni. Geschäfte, welche in der abgebrochenen Frühjahrssession nicht behandelt werden konnten, kommen dabei nicht automatisch auf die Traktandenliste der Sondersession.
Getroffene Entscheide
Bevor die Session abgebrochen wurde, berieten die Räte noch über einige, für den Finanzplatz relevante Geschäfte. So folgte der Nationalrat der Empfehlung seiner Rechtskommission und entschied, nicht auf die Revision des Geldwäscherei-Gesetzes einzutreten. Dieser Entscheid ist aus Finanzplatz-Sicht sehr bedauerlich, benötigt die Schweiz doch Anpassungen an ihrem Abwehrdispositiv gegen Geldwäscherei, um den Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) gerecht zu werden. Werden diese Empfehlungen nicht umgesetzt, verbleibt die Schweiz weiterhin im teuren und umständlichen Enhanced Follow Up-Prozess des FATF. Ein Zustand, welcher der Reputation des Finanzplatzes Schweiz nicht dienlich ist. Es bleibt zu hoffen, dass die Rechtskommission des Ständerates in der nächsten Runde erkennt, wie wichtig diese Anpassungen sind und dass Bedenken, welche durch die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision ausgelöst worden sind, besser in der Detailberatung geklärt werden können als mit einer Rückweisung. Die grosse Kammer hat zudem Abkommen zur Verhinderung von Doppelbesteuerung mit acht weiteren Staaten zugestimmt. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.
Wie weiter?
Die Auswirkungen dieses politischen Stillstands können zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer abgeschätzt werden. Auch die Absage des Abstimmungstermins im Mai 2020 hat eine historische Dimension. Viele Faktoren spielen eine Rolle und laufende Entwicklungen fordern Flexibilität bei allen Beteiligten. Die wichtigste Botschaft an dieser Stelle sei jedoch: Das Schweizer Parlament ist handlungsfähig und wird seine Arbeit in der gegebenen Form weiterführen.