Funktionsfähigkeit der Schweizer Börseninfrastruktur ist sichergestellt
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Die EU hat bislang die Äquivalenz der Schweizer Börse nicht verlängert. Dies ist bedauerlich. Die Schweiz erfüllt seit langem alle Voraussetzungen für die unbefristete Anerkennung der Gleichwertigkeit ihrer Börsenplätze.
Schweizer Börse bleibt Referenzmarkt
Nachdem der Bundesrat Ende 2018 die rechtliche Basis für die Schutzmassnahme für die Schweizer Börsen in Kraft gesetzt hat, hat das EFD am 27. Juni kommuniziert, dass die Massnahme aktiviert und per 1. Juli 2019 wirksam wird. Handelsplätzen mit Sitz in der EU ist somit ab dem 1. Juli 2019 untersagt, den Handel mit bestimmten Beteiligungspapieren von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz anzubieten oder diesen Handel zu ermöglichen.
Damit ist sichergestellt, dass die Schweizer Börse – auch ohne deren Äquivalenzanerkennung durch die EU – der Referenzmarkt für Schweizer Aktien bleibt. Die Funktionsweise des Schweizer Kapitalmarktes wird somit gewahrt. EU-Marktteilnehmer können weiterhin Schweizer Aktien an Schweizer Börsen handeln. Den EU-Handelsplätzen bleibt hingegen die Zulassung des Handels mit Schweizer Titeln verwehrt.
Die Schutzmassnahme richtet sich ausschliesslich an Handelsplätze. Banken müssen jedoch ihre Handelsaufträge entsprechend der Verordnung auf Handelsplätze umleiten, die mit dem Schweizer Recht konform sind.
Für gegenseitig offene Kapitalmärkte
Für den Schweizer Finanzplatz bleibt eine unbefristete Anerkennung der Börsenäquivalenz weiterhin zentral. Die Schweiz ist der viertgrösste Börsenplatz Europas. Gegenseitig offene Märkte sind im Interesse der EU und der Schweiz. Offene Kapitalmärkte sind international von grosser Bedeutung.
Die SBVg setzt sich weiterhin für die Verbesserung des Marktzugangs ein. Wichtig ist dabei, dass sich die Schweiz und die EU beim Rahmenabkommen rasch einigen können. Ein Rahmenabkommen ist eine wichtige Voraussetzung, um auch im Bereich der Finanzdienstleistungen den Markt-zugang zu verbessern. Die Gespräche zwischen der EU und der Schweiz sollen weitergeführt und die notwendigen Klärungen herbeigeführt werden.
Informationen des EFD zur Schutzmassnahme der Schweizer Börseninfrastruktur finden Sie hier.