Ja zur OECD-Mindeststeuer – Wettbewerbsfähigkeit und Steuereinnahmen sichern
Die Schweiz verteidigt seit Jahren erfolgreich ihren Spitzenplatz als steuerlich attraktiver Wirtschaftsstandort. Das stärkt unsere Wohlfahrt. Wir profitieren alle davon. Nun droht erneut ein tiefgreifendes Steuerprojekt der OECD und der G20-Staaten, unseren Erfolg der letzten Jahrzehnte zu gefährden. Die vorgesehene Mindestbesteuerung grosser, international tätiger Unternehmen stellt die Schweiz und ihren Steuerstandort vor Herausforderungen. Bund, Kantone und die betroffene Wirtschaft haben nach intensiven Beratungen eine tragfähige Lösung gefunden, die der gesamten Schweiz zugutekommt. Am 18. Juni 2023 entscheidet das Volk darüber.
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Die grossen, international tätigen Unternehmen sollen künftig einer Mindestbesteuerung von 15 Prozent unterliegen. Auf dieses weltweit neue Projekt haben sich rund 140 Staaten der OECD und der G20 geeinigt. Hält sich die Schweiz nicht an die neuen Regeln, können andere Länder die fehlende Besteuerung nachholen und auf zu tief besteuerte Gewinne von Unternehmen in der Schweiz zugreifen. Kurz gesagt, wenn es die Schweiz nicht macht, werden es andere machen. Dieser Zugriff von ausländischen Steuerbehörden auf schweizerische Unternehmen wäre für die schweizerische Steuerpolitik eine neue, doppelt schädliche Dimension: Für die Unternehmen entstünden neue Rechtsrisiken und die Schweiz würde Steuergelder an das Ausland verschenken. Der Bundesrat, das Parlament, die Kantone und die betroffene Wirtschaft wollen das verhindern. Die OECD-Mindeststeuer soll deshalb in der Schweiz umgesetzt werden. Für zu tief besteuerte Gewinne wird aber eine neue rein schweizerische Ergänzungssteuer eingeführt. Als Abwehrsteuer verhindert sie, dass ausländische Steuerbehörden Ansprüche gegen Unternehmen in der Schweiz erheben. Mit der Reform bezahlen die betroffenen Unternehmen zusätzliche Steuern in der Schweiz, im Gegenzug werden die Firmen vor Zusatzbesteuerung und Steuerverfahren im Ausland geschützt. Die Volksabstimmung über die notwendige Verfassungsänderung findet am 18. Juni 2023 statt.
Attraktivität der Schweiz erhalten
Auch mit der OECD-Mindeststeuer wird der Standortwettbewerb weitergehen. Die Staaten werden sich wie bisher um die Ansiedlung und den Erhalt von ertragsstarken Unternehmen bemühen. Bisher war die Schweiz dabei äusserst erfolgreich. Auch dank einer attraktiven Steuerpolitik hat sich unser Land in den letzten Jahrzehnten zu einem der weltbesten Wirtschaftsstandorte entwickelt. Die Steuerzahlungen der Unternehmen sind beträchtlich und haben das stetige Wachstum der staatlichen Leistungen etwa im Sozial- und Bildungswesen massgeblich finanziert. Selbstredend profitieren alle Schweizer Privathaushalte davon. Diesen Erfolg gilt es zu bewahren. Die Umsetzung der OECD-Mindeststeuer bringt dem Bund und den Kantonen finanzielle Mittel, um die Standortattraktivität der Schweiz auch in Zukunft sicherzustellen.
Die Schweizerischen Bankiervereinigung befürwortet die schweizerische Umsetzung der OECD-Mindeststeuer unter anderem aus folgenden Gründen:
- Steuererträge für die Schweiz statt fürs Ausland: Wenn die Unternehmen aufgrund der OECD-Mindeststeuer ohnehin höher besteuert werden, sollen sie die zusätzlichen Steuern in der Schweiz bezahlen – und nicht im Ausland.
- Gezielte Umsetzung nur für grosse, international tätige Unternehmen: Die Mindeststeuer betrifft ausschliesslich grosse, internationale Unternehmen. Für KMU und rein national tätige Unternehmen gibt es bei der Besteuerung keine Änderung.
- Rechts- und Planungssicherheit: Die Umsetzung im Einklang mit dem OECD-Regelwerk schützt betroffene Unternehmen vor Zusatzbesteuerung und zusätzlicher Bürokratie im Ausland und gibt ihnen Rechts- und Planungssicherheit.
- Attraktivität der Schweiz erhalten: Längerfristig wachsen die Unternehmenssteuern nur dann, wenn die betroffenen Firmen in der Schweiz bleiben und sich hier weiter gut entwickeln. Ziel muss es deshalb sein, dass die Schweiz weiterhin zu den weltbesten Wirtschaftsstandorten gehört.
Davon profitiert die gesamte Schweiz. Es lohnt sich deshalb für alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in der Schweiz, die Vorlage anzunehmen.