Neue Berichte des Bundesrates zu Sustainable Finance – wir ordnen ein
Der Bundesrat hat sich am 16. Dezember 2022 mit zwei Publikationen dem Thema Sustainable Finance gewidmet. Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) begrüsst die vorgenommene Weiterentwicklung und Präzisierung im «Sustainable Finance Schweiz – Handlungsfelder 2022-2025 für einen führenden nachhaltigen Finanzplatz» und wird weiterhin einen Beitrag zur Festigung der Position der Schweiz leisten. Betreffend Greenwashing sieht die SBVg weiterhin keinen unmittelbaren Regulierungsbedarf, wird sich aber konstruktiv bei den Arbeiten einbringen.
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Der Bundesrat hat heute (16. Dezember 2022) zwei Dokumente publiziert: Einen Bericht «Sustainable-Finance Schweiz - Handlungsfelder 2022-2025 für einen führenden nachhaltigen Finanzplatz» und seinen Standpunkt bezüglich Greenwashing-Prävention im Finanzsektor. Die Publikationen unterstreichen die Bedeutung der Nachhaltigkeit und zeigen auf, welche Massnahmen für den Finanzplatz Schweiz bereits getroffen wurden und welche in Aussicht stehen. Bereits angestossene Arbeiten müssen nun ihre Wirkung entfalten, Geplantes weiter präzisiert und vorangetrieben werden. Dies betrifft auch die Betrachtung von Nachhaltigkeit generell. Die Schweiz hat sich 2015 bereit erklärt, bis 2030 die 17 UN-Nachhaltigkeitsziele (17 Sustainable Development Goals, kurz SDGs) zu erreichen. Somit sollten diese bei der Beurteilung und Definitionsversuchen von Nachhaltigkeit immer auch als Referenzrahmen behandelt werden.
Handlungsfelder für einen führenden nachhaltigen Finanzplatz
Der Bericht Sustainable-Finance Schweiz unterstreicht die Rolle des Schweizer Finanzplatzes in Bezug auf Nachhaltigkeit und zeigt bisherige und zukünftige Handlungsfelder auf. Es werden vier Handlungsfelder behandelt: (1) Nachhaltigkeitsdaten aus der Gesamtwirtschaft, (2) Transparenz im Finanzsektor, (3) Impact Investments und grüne Anleihen und (4) Bepreisung von Umweltverschmutzung. Insgesamt 15 spezifische Massnahmen können in die Handlungsfelder gruppiert werden. Wie im Bericht aufgezeigt wird, sind bereits viele der Massnahmen adressiert worden.
Die SBVg begrüsst die Weiterentwicklung und Präzisierung der Positionierung des Bundesrates basierend auf bestehenden Grundlagen zur Nachhaltigkeit im Finanzsektor sowie die Einbettung in die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030, Klimapolitik und internationale Entwicklungen. Die Ergänzung der Grundsätze und der Fokus auf konkrete Handlungsfelder werden der Rolle des Finanzplatzes gerecht und können den Schweizer Finanzmarktakteuren auch zur Orientierung dienen. Auch unterstützt die SBVg das Ziel des Bundesrates, die Position der Schweiz als führender nachhaltiger Finanzstandort weiter zu festigen. In Bezug auf die konkreten Massnahmen bringt sich die SBVg bereits bei vielen davon aktiv ein und wird sich weiter entlang der Handlungsfelder engagieren. Bei einzelnen Punkten sieht sie aber auch Bedarf für weitere Abklärungen und Fortführung des Dialoges zwischen Behörden und Branche, so etwa bei der Prüfung der Anpassung des Finanzmarktrechts für Verbreitung von Impact Investments im Handlungsfeld «Impact Investments und Grüne Anleihen».
Vermeidung von Greenwashing
Im Standpunkt des Bundesrates bezüglich Greenwashing-Prävention im Finanzsektor wird das EFD (SIF) beauftragt, zusammen mit dem UVEK, dem WBF, der FINMA, Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Branchen sowie Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft eine Arbeitsgruppe aufzustellen, um die optimale Umsetzung des Standpunktes des Bundesrates bezüglich Greenwashing-Prävention festzulegen.
Die SBVg ist nach wie vor der Ansicht, dass kein unmittelbarer Regulierungsbedarf besteht. Das Thema Greenwashing ist bereits heute über bestehende Rechtsgrundlagen, Massnahmen der Finanzindustrie und Aufsichtspraxis umfassend adressiert. Neben dem generell gegen täuschendes Verhalten im Vertragsverhältnis schützenden Art. 28 im Obligationenrecht und dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb hat die FINMA eine Aufsichtsmitteilung zur Prävention und Bekämpfung von Greenwashing veröffentlicht, die den Fondsbereich sowie die Verhaltenspflichten am "Point of Sale" zum Gegenstand hat. Darüber hinaus bilden die Selbstregulierungen der SBVg und Asset Management Association Switzerland (AMAS) sowie die vom Bund lancierten und durch die Branche unterstützten Swiss Climate Scores wichtige Instrumente zur Vermeidung von Greenwashing. Die SBVg wird bei diesem Thema konstruktiv mit der durch das SIF zu konstituierenden Arbeitsgruppe zusammenarbeiten, um den Handlungsbedarf zu klären.
Erst bei dem Befund, dass Bedarf besteht und somit nachgelagert, soll gemeinsam mit der Branche mögliche Anpassungen des Finanzmarktrechtes zur Vermeidung von Greenwashing geprüft werden. Dabei setzt sich die SBVg dafür ein, dass auf bewährte Prinzipien der Finanzmarktregulierung gesetzt werden und die Anstrengungen der Branche, insbesondere die Selbstregulierungen der SBVg und AMAS, berücksichtigt werden.
Nachhaltigkeit ist ein dynamischer, komplexer und weitgehend schwammiger Begriff. Die UN hat dies anerkannt und hat mit den 17 SDGs, welche über 169 Unterziele verfügen, einen internationalen Rahmen geschaffen. Die Schweiz hat sich 2015 zu diesen Zielen bekannt und sollte sich dementsprechend auch an diesen als Referenzrahmen bei der Beurteilung und Definition von Nachhaltigkeit orientieren.
Konsequent und gemeinsam voranschreiten
Zusammengefasst unterstreichen die beiden Publikationen des Bundesrates die Bedeutung von Sustainable Finance und stellen notwendige Handlungsfelder für die Umsetzung in den Fokus. Die SBVg ist überzeugt, dass die Finanzbranche als einer der Treiber von nachhaltiger Entwicklung einen Beitrag leisten kann und hat das Thema Sustainable Finance als strategische Priorität definiert. Mit verschiedenen Massnahmen wie den Selbstregulierungen und der Empfehlung an ihre Mitglieder zum Beitritt zu Netto-Null-Initiativen schreitet die SBVg konsequent und zukunftsgerichtet voran.
Um Nachhaltigkeits- und insbesondere Klimaziele erfolgreich voranzutreiben, wird es auch in Zukunft wichtig sein, den Dialog mit anderen Wirtschaftsakteuren, NGOs, Wissenschaft, Politik und der Gesellschaft zu suchen und zusammenzuarbeiten.