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03.04.2020

KMU-Kreditprogramm: Bundesrat erhöht Bürgschaftsvolumen

Der Bundesrat hat am 3. April 2020 entschieden, das Bürgschaftsvolumen für das KMU-Kreditprogramm auf insgesamt CHF 40 Milliarden zu erhöhen. Zugleich sollen zusätzliche Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung ergriffen werden. Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) steht zum Kreditprogramm weiterhin in einem engen Dialog mit den Behörden.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. April 2020 beschlossen, das Solidarbürgschaftsprogramm für Covid-Überbrückungskredite aufzustocken und dem Parlament zu beantragen, den bestehenden Kredit auf insgesamt 40 Milliarden Franken zu erhöhen.

Über 76'000 Kreditvereinbarungen

Das laufende KMU-Kreditprogramm konnte bislang effizient und rasch umgesetzt werden. Die Abwicklung über die Banken funktioniert sehr gut. So konnten per 2. April 2020 76’034 Kreditvereinbarungen mit einem Volumen von 14,3 Milliarden Franken abgeschlossen werden.

Missbräuche verhindern

Das KMU-Kreditprogram dient dazu, von der Corona-Krise direkt betroffene Unternehmen mit Liquiditätsengpässen zu unterstützen. Um Missbrauch zu verhindern, hat der Bundesrat entschieden, weitere Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung auszuarbeiten. Die SBVg begrüsst dieses Vorgehen. Dabei gilt es die konkreten Massnahmen und Ansätze im Detail noch zu prüfen und gegebenenfalls zu ergänzen. Die SBVg begrüsst namentlich, dass die zentrale Stelle der Bürgschaftsorganisationen sämtliche Kreditvereinbarungen auf Einhaltung elementarer Voraussetzungen sowie auf Mehrfachbeanspruchungen von Krediten überprüft. Auch die systematische Überprüfung der Kredite mittels Verknüpfung von Mehrwertsteuer- und weiteren Daten ist sinnvoll und wichtig.

Die SBVg steht bezüglich der Umsetzung des Programms weiterhin in einem engen Dialog mit den Behörden.

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