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10.07.2020

Modernisierung der Verrechnungssteuer – nötig aber bitte mit Augenmass

Es braucht eine Reform der Verrechnungssteuer. Ihr Konzept ist veraltet. Sie bremst die Entwicklung des Schweizer Kapitalmarktes. Aufbauend auf der Vernehmlassung des Bundesrates schlägt die SBVg ein zielführendes Konzept vor.

Am 10. Juli 2020, lief die Frist für die Vernehmlassung des Bundesrates für eine Reform der Verrechnungssteuer ab. Schon seit Jahren plädiert die Schweizer Wirtschaft für eine solche Reform. Die heute noch geltenden Regeln der Verrechnungssteuer stammen zum grössten Teil aus den 1960er Jahren. Seither haben sich sowohl die internationalen Finanzmärkte, als auch die angewandten Technologien fundamental entwickelt. In der Schweiz stellt die Steuer in ihrer aktuellen Form eine regelrechte «Emissionsbremse» für Obligationen und generell ein Standorthindernis für die Entwicklung unseres Kapitalmarktes dar. Die SBVg ist klar für eine Lösung zur Reform der Verrechnungssteuer und unterstützt den Bundesrat darin. Die Reform muss zwingend  mit der schrittweisen Abschaffung standortrelevanter Stempelabgaben erfolgen.

Neue Zahlstellensteuer für schweizerische Zinsen

Der Bundesrat möchte die heutige Verrechnungssteuer auf den schweizerischen Zinsen ersetzen durch eine neue Zahlstellensteuer, welche sowohl Zinsen aus schweizerischer, als auch aus ausländischer Quelle erfasst. Allerdings sind die in der Vernehmlassung präsentierten Vorschläge zu komplex und in der Praxis durch die Banken teilweise gar nicht oder nur mit unverhältnismässig hohen Kosten umsetzbar. Wir haben deshalb für die Zinsen aus schweizerischer Quelle ein konkretes und umsetzbares Zahlstellen-Lösungskonzept ausgearbeitet und im Rahmen der Vernehmlassung eingebracht.

Unser Konzept baut auf den bereits rund zehn Jahre alten Vorschlägen des Bundesrates auf. Es vereinfacht bzw. verbessert die Umsetzung für die Kunden, die Banken und die betroffenen Behörden. Unsere smarte und weniger komplexe Lösung ist auch für die zahlreichen kleinen und mittleren Banken in der Schweiz ohne übertriebene Kosten umsetzbar. Sie haben die Möglichkeit die technische Abrechnung der Steuer auf freiwilliger Basis an einen anderen Finanzdienstleister in der Schweiz zu delegieren. Mit unserem Konzept können alle Zinsen aus schweizerischer Quelle vollständig mit der neuen Zahlstellen-(Verrechnungs)-steuer erfasst und besichert werden. Das betrifft inländische Kontozinsen, sowie Zinsen aus in der Schweiz emittierten Obligationen, Geldmarktpapieren, Fonds oder strukturierten Produkten. Diese Lösung erhält die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes im Vergleich zu den Konkurrenzfinanzplätzen, welche keine solchen Abgaben kennen. Mit dieser Lösung kann der schweizerische Fremdkapitalmarkt, insbesondere die hiesige Emissionstätigkeit, z.B. für nachhaltige Anleihen, gestärkt werden.

Negatives Kosten-Nutzenverhältnis bei ausländischen Zinsen

Auf die Einführung einer Zahlstellensteuer aus ausländischer Quelle soll dagegen ganz verzichtet werden. Die zusätzliche Einführung einer neuen Zahlstellensteuer wäre hier extrem kompliziert und technisch fast nicht umsetzbar. Auch eine teilweise Meldung dieser ausländischen Zinsen als Alternative zu einer Zahlstellensteuer wäre zu teuer und würde zu einem Methodenpluralismus führen.

Aus den Erfahrungen mit früheren Steuerprojekten, z.B. der EU-Zinsbesteuerung oder dem automatischen Informationsaustausch, kann man die Kosten gut einschätzen. Eine Zahlstellensteuer sowohl auf inländischen als auch auf ausländischen Zinsen würde der Bankbranche in der Schweiz einmalige Einführungskosten von über CHF 500 Mio. und jährliche Unterhaltskosten von rund CHF 50 Mio. verursachen. Die zusätzlichen Steuereinnahmen schätzt der Bundesrat dagegen mit nur CHF 35 Mio. pro Jahr. Das Modell hat folglich ein extrem negatives Kosten-Nutzen Verhältnis: Die Banken müssten 14 Franken ausgeben, damit der Fiskus 1 Franken einnimmt.

Die Zahlstellensteuer auf ausländischen Zinsen wäre ausserdem mit Nachteilen für unsere Kunden verbunden und dadurch ein Wettbewerbsnachteil des Schweizer Finanzplatzes gegenüber dem Ausland. Da ausländische Dividenden gemäss Vorschlag des Bundesrats weiterhin unbesichert bleiben, würde die Steuersicherung nur teilweise verbessert. Eine unbefriedigende Situation. Falls der Bund den Sicherungszweck auf ausländische Zinsen mittels Zahlstellenprinzip oder Teilmeldung durchsetzen will, fordert die SBVg die vollständige Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Zinsen. Nur so lässt sich ein Methodenpluralismus zu exorbitanten Kosten ohne erkennbaren Nutzen vermindern. Die entstehenden Steuerausfälle würden höchstens rund CHF 50 bis 80 Mio. betragen, jedoch ein grosses Potential des Schweizer Kapitalmarktes freisetzen. Diese Forderung ist auch im Kontext zu sehen, dass sich auch die Schweiz dem langfristigen Trend zum Informationsaustausch nicht entziehen kann.

Steuern

Autoren

Urs Kapalle
Leiter Tax Strategy
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