SBVg fordert Klärung des grenzüberscheitenden Zugangs zu elektronischen Beweismitteln gemäss US CLOUD Act
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International wird die Diskussion über die Sicherung elektronischer Daten bereits intensiv geführt: Im März 2018 wurde der US CLOUD Act verabschiedet, der Ermittlungen im Rahmen von Straftaten effizienter gestalten soll. US-Behörden können demnach internationale Herausgabeanordnungen erlassen, sofern die betroffenen Länder ein bilaterales Abkommen mit den USA abgeschlossen haben, wie dies nun seit Anfang Oktober mit Grossbritannien der Fall ist. Gleichzeitig verhandelt auch der Europarat über ein Zweites Zusatzprotokoll zur Budapest-Konvention über Computerkriminalität, um die Sicherung elektronischer Beweismittel zu verbessern.
Die SBVg erachtet es dabei als notwendig, dass die Schweizer Behörden Massnahmen zur Befriedigung der neuen Rechtsbedürfnisse evaluieren. Sie begrüsst deshalb, dass sich der Bundesrat der Frage eines bilateralen Abkommens (Executive Agreement) unter dem US CLOUD Act mit den USA annimmt. Dies sollte mit den Tätigkeiten zum Zweiten Zusatzprotokoll der Budapest-Konvention koordiniert werden.
Die Schweizerische Bankiervereinigung unterstützt Vorabklärungen zu Verhandlungen für ein Executive Agreement mit den USA unter der Voraussetzung, dass die Anforderungen der Schweiz an ein solches Abkommen einen angemessenen Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie Institutionen gewährleisten.
Zum aktuellen Zeitpunkt sieht die SBVg folgende Mindestanforderungen für internationale Herausgabeanordnungen:
- enge Begrenzung des Kreises der möglichen Adressaten, der betroffenen natürlichen und juristischen Personen sowie der Daten und Straftaten
- Gewährleistung der Betroffenenrechte sowie des Daten- und Rechtsschutzes
- Schutz des Bankgeheimnisses
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