Statement der SBVg: Börsenäquivalenz unbefristet anerkennen
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Der Bundesrat hat heute kommuniziert, dass er sich weiterhin dafür einsetzt, dass die Europäische Kommission die Börsenäquivalenz, die sie der Schweiz im Dezember 2017 nur für ein Jahr gewährt hat, unbefristet verlängert. Er hat für den Fall, dass die Börsenäquivalenz nicht bis zum 1. Dezember 2018 verlängert werden sollte oder eine Verlängerung öffentlich zugesichert hat, eine Eventualmassnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur beschlossen. Die SBVg wird die möglichen Auswirkungen dieser vorgeschlagenen Eventualmassnahme des Bundesrates analysieren.
Freie und effizient funktionierende Kapitalmärkte sind international von grosser Bedeutung und so auch für den Finanzplatz und Wirtschaftsstandort Schweiz. Im Interesse von weltweit offenen Kapitalmärkten und der Möglichkeit aller Marktteilnehmer, an den Märkten mit der besten Liquidität und dem grössten Orderbuch zu handeln, fordert die SBVg von der EU eine unbefristete Äquivalenzanerkennung bei der Börsenregulierung. Die technische Gleichwertigkeit der Schweizer Börsen ist gegeben und wurde von den EU-Behörden bereits bestätigt. Ein positiver Entscheid der EU-Kommission betreffend Anerkennung der Börsenäquivalenz auf politischer Ebene wäre für alle Marktteilnehmer begrüssenswert.