AMAS, SBVg und SVV begrüssen den Entscheid des Bundesrats für eine Selbstregulierung zur Vermeidung von Greenwashing
Verbesserter Mindeststandard für nachhaltige Finanzprodukte und -dienstleistungen stärkt Glaubwürdigkeit des Finanzplatzes
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Der Bundesrat ist zum Schluss gekommen, dass die weiterentwickelten bzw. neu erarbeiteten Selbstregulierungen der AMAS, der SBVg und des SVV seinen Standpunkt bezüglich Greenwashing-Prävention im Finanzsektor in geeigneter Weise abbilden. Entsprechend hat er heute mitgeteilt, dass er vorläufig auf die Einführung einer staatlichen Regulierung auf Verordnungsstufe verzichtet. Die AMAS, die SBVg und der SVV begrüssen diesen Entscheid. Selbstregulierungen nehmen Veränderungen rascher und geeigneter auf als Verordnungen. Angesichts der dynamischen Entwicklung in der internationalen Regulierung von Sustainable Finance erachten die drei Verbände wie der Bundesrat die Selbstregulierung als das geeignetste Instrument, um Greenwashing zu vermeiden.
Weiterentwicklung der bestehenden Selbstregulierungen
Die Integrität von Anlageprodukten und -dienstleistungen ist für den Finanzplatz Schweiz zentral. Darum lehnen die AMAS, die SBVg und der SVV jede Form von Greenwashing ab und tragen mit eigenen Massnahmen zur Sicherstellung der Glaubwürdigkeit des Finanzplatzes bei. Die SBVg hat im Juni 2022 die «Richtlinien für die Finanzdienstleister zum Einbezug von ESG-Präferenzen und ESG-Risiken bei der Anlageberatung und Vermögensverwaltung» veröffentlicht. Die AMAS publizierte ihrerseits im September 2022 die «Selbstregulierung zu Transparenz und Offenlegung bei Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug». Diese Selbstregulierungen sind seit dem 1. Januar 2023 respektive dem 30. September 2023 in Kraft. Der SVV hat eine Selbstregulierung für anteilgebundene Lebensversicherungsprodukte erarbeitet, die auf den Selbstregulierungen der SBVg und der AMAS aufbaut und am 1. Januar 2025 in Kraft tritt.
Über die letzten Monate haben die drei Branchenverbände ihre Selbstregulierungen im engen Austausch mit den Behörden weiterentwickelt bzw. erarbeitet, um den Standpunkt des Bundesrats bezüglich Greenwashing-Prävention im Finanzsektor vom 16. Dezember 2022 umfassend abzubilden. Die bestehenden Versionen der AMAS und der SBVg wurden dabei präzisiert und ergänzt. Sie treten am 1. September 2024 mit entsprechenden Übergangsfristen in Kraft.
Nachhaltigkeitsdefinition als Kernelement
Kernelement der weiterentwickelten bzw. neu erarbeiteten Selbstregulierungen der drei Branchen ist die Festlegung eines einheitlichen Mindeststandards, unter welchen Voraussetzungen ausgewählte Anlageprodukte und -dienstleistungen als nachhaltig bezeichnet werden dürfen. Als nachhaltig bezeichnete Anlageprodukte und -dienstleistungen müssen künftig gemäss den Anforderungen des Bundesrats zusätzlich zu den finanziellen Zielen mindestens eines der folgenden Anlageziele verfolgen: Verträglichkeit mit einem oder mehreren spezifischen Nachhaltigkeitszielen oder Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer Nachhaltigkeitsziele. Mit der Integration der Nachhaltigkeitsdefinition und des Standpunktes des Bundesrats sind weitere branchenspezifische Anpassungen und Ergänzungen in den Selbstregulierungen verbunden.
«Mit der vorliegenden Selbstregulierung Nachhaltigkeit der AMAS wurde in wesentlichen Bereichen ein Qualitätsschritt vollzogen, der allen Anspruchsgruppen zugutekommt: Den Anlegerinnen und Anlegern, der Schweizer Asset-Management-Branche sowie dem Finanzplatz Schweiz als Ganzes. Der vorangegangene Prozess ist ein ausgezeichnetes Beispiel für einen konstruktiven und zielgerichteten Dialog zwischen Bund und Privatwirtschaft», sagt Adrian Schatzmann, CEO der AMAS.
«Es war ein langer und intensiver Prozess, bei dem sich die involvierten Parteien kontinuierlich angenähert haben. Durch die Weiterentwicklung unserer Selbstregulierung wird der Beratungsprozess in der Anlageberatung und Vermögensverwaltung weiter geschärft und hinsichtlich nachhaltiger Anlagelösungen präzisiert. Kundinnen und Kunden erhalten dadurch künftig noch mehr Klarheit in Bezug auf das Angebot und die Erfüllung ihrer Präferenzen. Der Finanzplatz nimmt damit seine Verantwortung wahr», sagt Roman Studer, CEO der SBVg.
«Die Richtlinien innerhalb der Versicherungsbranche setzen einen einheitlichen Minimalstandard für anteilgebundene Lebensversicherungen mit Nachhaltigkeitsbezug. Damit wird die Transparenz auf Produktebene sowie im Beratungs- und Verkaufsprozess deutlich gestärkt», sagt Urs Arbter, CEO des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV.
Umsetzung der Selbstregulierungen
In den kommenden Monaten werden sich die drei Branchenverbände und ihre Mitglieder auf die Umsetzung der weiterentwickelten bzw. neu erarbeiteten Selbstregulierungen fokussieren. Gleichzeitig werden sie sich weiterhin im Bereich Sustainable Finance engagieren und sich aktiv in den Dialog mit den Behörden einbringen. Die AMAS, die SBVg und der SVV unterstützen den Bundesrat in seinem Bestreben, die Schweiz als führenden Standort für Sustainable Finance zu positionieren.
Links zu den Selbstregulierungen:
Selbstregulierung zu Transparenz und Offenlegung bei Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug
(AMAS)
Kontaktadressen