Medienmitteilungen
15.06.2018

FIDLEG/FINIG schafft modernen Kundenschutz

Basel15. Juni 2018  Das Parlament hat heute in seiner Schlussabstimmung die Gesetzesvorlagen FIDLEG und FINIG verabschiedet. Die Schweizerische Bankiervereinigung hatte sich im Vorfeld gemeinsam mit anderen Akteuren des Finanzplatzes für einen modernen und praxistauglichen Anlegerschutz eingesetzt. Die heutige Schlussabstimmung markiert den Endpunkt eines legislativen Grossprojekts, mit dem das Schweizer Finanzmarktrecht modernisiert wurde.
  • FIDLEG und FINIG schaffen zeitgemässen Kunden- und Anlegerschutz, der Kunden und Finanzdienstleistern gleichermassen Vorteile bringt.
  • Beide Gesetze sind in Anlehnung an EU-Regulierung gestaltet, berücksichtigen aber Schweizer Besonderheiten.
  • Die Gesetze liegen heute auch dank einer breiten Allianz von Wirtschaftsverbänden in einer praktikablen Form vor.

Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) sind die zwei letzten Bausteine in der Finanzmarktarchitektur, die während der vergangenen Jahre grundlegend modernisiert worden ist. In seiner heutigen Schlussabstimmung hat das Parlament die Gesetzesvorlagen gutgeheissen. Damit können beide Gesetze voraussichtlich per  2019 in Kraft treten. Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) hat im Laufe des langen Revisionsprozesses stets einen modernen Anlegerschutz unterstützt, bei dem der mündige Anleger im Zentrum steht. Claude-Alain Margelisch, CEO der SBVg, begrüsst den Abschluss der Arbeiten und zeigt sich zufrieden mit den nun vorliegenden Gesetzen: „Mit FIDLEG und FINIG wurde ein glaubwürdiger, moderner und praxistauglicher Anlegerschutz geschaffen. Neu gibt es nur noch einen Ort, an dem die Rechte des Kunden übersichtlich zusammengefasst sind. Dadurch erhöht sich die Transparenz für den Kunden. Ausserdem gibt es neu eine allgemeine Prospektpflicht. Besonders wichtig war auch, die unabhängigen Vermögensverwalter einer angemessenen Aufsicht zu unterstellen. Finanzdienstleister bekommen wiederum mit den neuen Gesetzen eine erhöhte Rechts- und Planungssicherheit. Deshalb profitieren alle Seiten von den neuen Gesetzen.“

Grundlage für EU-Äquivalenz

FIDLEG und FINIG wurden bewusst in Anlehnung an die EU-Gesetzgebung „Markets in Financial Instruments Directive (MiFID) II“ gestaltet, indem gleichwertige, aber nicht gleichartige Bestimmungen in die Gesetze aufgenommen wurden. Bewährte schweizerische Eigenheiten wie Freiräume für Selbstregulierung oder das duale Aufsichtssystem bleiben bestehen. Deshalb bestehen aus Sicht der SBVg kaum Gründe, dass diese beiden Gesetze für die EU nicht als äquivalent gelten. Damit wird die internationale Kompatibilität der Schweizer Gesetzgebung sichergestellt; eine wichtige Voraussetzung für die exportorientierte Schweizer Finanzindustrie.

Breite Allianz für FIDLEG und FINIG

Dass der Finanzplatz nun über einen modernen Kunden- und Anlegerschutz verfügt, ist auch dem gemeinsamen Einsatz zahlreicher Akteure der Wirtschaft für die Gesetzesprojekte zu verdanken. Diverse Detailfragen wurden konstruktiv und kompromissbereit diskutiert; zu dieser Allianz, die gemeinsam gegenüber der Politik auftrat, zählten zahlreiche Wirtschaftsverbände, darunter economiesuisse und acht Branchenverbände des Finanzplatzes.

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