Sustainable Finance Selbstregulierungen in der Aus- und Weiterbildung
Neue Selbstregulierungen im Bereich Sustainable Finance: Was bedeuten sie für die Kompetenzentwicklung und das lebenslange Lernen in den Banken?
Ab jetzt geht es an die Umsetzung: Mit zwei neuen Selbstregulierungen hat die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) per 28. Juni 2022 Mindestvorgaben für die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien in der Anlage- und Hypothekarberatung festgelegt.
Die Selbstregulierungen sind Teil eines umfassenden Massnahmenplans der SBVg im Bereich Sustainable Finance und sollen die hohe Beratungsqualität der Banken weiter stärken. Dazu gehört auch, die jeweiligen Anforderungen in der Aus- und Weiterbildung der Beraterinnen und Berater der Banken zu integrieren. Damit wird nicht nur ein Beitrag zu einem nachhaltig ausgerichteten Finanzplatz geleistet, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit und Glaubwürdigkeit der Banken gefördert.
Die Selbstregulierungen sind für alle Mitgliedsinstitute der SBVg verbindlich. Nicht-Mitglieder können sich freiwillig anschliessen. Beide Selbstregulierungen treten per 1. Januar 2023 in Kraft, wobei verschiedene Übergangsfristen gelten.
Was bedeutet das für die Aus- und Weiterbildung der Bankmitarbeitenden?
Während die Banken schon bisher grosse Anstrengungen unternommen haben, um ihre Aus- und Weiterbildungsprozesse an Nachhaltigkeitszielen auszurichten, haben die Mitgliedsinstitute der SBVg sich nun mit den «Richtlinien für die Finanzdienstleister zum Einbezug von ESG-Präferenzen und ESG-Risiken bei der Anlageberatung und Vermögensverwaltung» verpflichtet, Umwelt-, Sozial- und Governance-Know-how (ESG) systematisch in die Aus- und Weiterbildung zu integrieren. Diese Selbstregulierung soll sicherstellen, dass alle Beraterinnen und Berater über ein ausreichendes Verständnis von ESG-Themen verfügen und dieses in den Beratungsprozess einbringen.
Gemäss dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) sollen die Finanzdienstleister sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden über die für ihre Tätigkeit notwendigen Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Mit den neuen Richtlinien gilt es, dies in Zukunft auch in Bezug auf Nachhaltigkeit, ESG-Anlagelösungen und anwendbare ESG-Ansätze sicherzustellen. Insbesondere die folgenden Themen sollten Bestandteil der für die Kundenberaterinnen und -berater relevanten Ausbildung sein:
- Grundlagen im Bereich ESG, inklusive verschiedene ESG-Risiken
- Überblick über internationale Grundlagen und Regulierungen
- Kenntnisse über die vom Finanzdienstleister in der Anlageberatung und Vermögensverwaltung angewandten ESG-Ansätze
- Konkrete Kenntnisse und Verständnis, wie die angebotenen ESG-Anlagelösungen die ESG-Präferenzen der Kundinnen und Kunden erfüllen
- Kenntnisse, wie bestehende Anlagelösungen in ESG-Anlagelösungen überführt werden können
- Grundlegendes Verständnis von Greenwashing und dessen Vermeidung
In gleicher Weise werden mit den «Richtlinien für Anbieter von Hypotheken zur Förderung der Energieeffizienz» die Anbieter von Hypotheken verpflichtet, eine angemessene und regelmässige Weiterbildung ihrer Kundenberaterinnen und -berater und Hypothekarspezialistinnen und -spezialisten bezüglich des Vorgehens zur langfristigen Werterhaltung und Verbesserung der Energieeffizienz von Immobilien sowie zur Finanzierung entsprechender Massnahmen sicherzustellen.
Die Selbstregulierungen bauen auf dem langjährigen Einsatz der Banken und der SBVg im Bereich Sustainable Finance auf. Welche Massnahmen sind bisher ergriffen worden?
Im Zentrum des Engagements der SBVg steht die Weiterentwicklung optimaler Rahmenbedingungen, die es den Banken ermöglichen, Kompetenzen im nachhaltigen Finanzwesen zu entwickeln. In diesem Sinne wirkt die SBVg als Verstärker. Sie verbindet die Anstrengungen aller Akteure des Finanzsektors und vernetzt sie mit dem Bildungsmarkt. Gemeinsam entsteht ein enormes Potenzial, das die Anstrengungen der einzelnen Banken verstärkt. Zu diesem Zweck integrieren die SBVg und die Banken schon seit vielen Jahren systematisch ESG-Kompetenzen in die Aus- und Weiterbildung.
In der Grundbildung konnte die SBVg zum Beispiel im Rahmen der Reform der kaufmännischen Ausbildung 2023 neue Leistungsziele integrieren, welche die zukünftigen Lernenden sowohl im Betrieb als auch in den überbetrieblichen Kursen begleiten werden. Dies geschah in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) und dem Bundesamt für Energie (BFE) im Jahr 2020.
Zudem schafft die SBVg Synergien für die Integration der Nachhaltigkeit in die Grundbildung (eine Übersicht finden Sie hier), über das Netzwerk der Kursanbieter in der Branche und über Netzwerkpartner wie zum Beispiel die Stiftung Education 21.
In der Weiterbildung hat die SBVg nicht nur neue Kommunikationskanäle geschaffen, um mit allen Bildungsanbietern im Banken- und Finanzsektor in der Schweiz zusammenzuarbeiten, sondern sie unterstützt auch proaktiv die Integration von ESG-Wissen in die SAQ-Zertifizierung in der Kundenberatung.
Die SBVg will damit sicherstellen, dass alle Kundenberaterinnen und -berater über ein angemessenes Wissen in Sachen Nachhaltigkeit verfügen und dieses Wissen im Beratungsprozess einsetzen.
Im Jahr 2021 konnte der neue SAQ Sustainability Body of Knowledge entsprechend mitgestaltet werden:
Zudem arbeitet die SBVg mit Swiss Sustainable Finance und anderen Partnerverbänden und damit auch anderen Branchen zusammen, um Weiterbildungsanbieter bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele und neuerdings auch der Selbstregulierung zu beraten.
Sustainable Finance ist ein wichtiger Zukunftsmarkt für Banken. Die Nachfrage nach nachhaltigen Produkten wächst. Mit den genannten Massnahmen wollen die Banken einen wirksamen und konkreten Beitrag zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens leisten und gleichzeitig die Grundlage für neues Wachstum legen.