Juso-Erbschaftssteuer führt zu Steuerausfällen
Am 13. Dezember 2024 hat der Bundesrat die Botschaft zur Juso-Erbschaftssteuer-Initiative verabschiedet. Er erteilt der Volksinitiative eine klare Absage. Matchentscheidend für die Ablehnung ist die Erkenntnis, dass die neue Steuer nicht etwa zu Mehreinnahmen, sondern beim Bund und insbesondere bei den Kantonen und Gemeinden netto zu Steuer-Mindereinnahmen führen würde.
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Die Volksinitiative schlägt vor, Nachlassbestandteile und Schenkungen über 50 Millionen Franken mit einer neuen Steuer von 50% zu belegen. Auf ersten Blick könnte man meinen, dass dies zu Mehreinnahmen für den Fiskus führen würde. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch das Gegenteil. Die Volksinitiative führt unter dem Strich zu weniger Steuererträgen. Weshalb?
Die vorgeschlagene neue Steuer würde die Attraktivität der Schweiz als Wohnsitzstaat für vermögende Personen klar senken. Diese Personen leisten schon heute mit den progressiven Einkommens- und Vermögenssteuern einen bedeutenden Beitrag an die Einnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden. Derzeit bezahlt rund 1 Prozent der steuerzahlenden Personen fast 40 Prozent der direkten Bundessteuer. Das sind mehr als 5 Milliarden Franken jährlich. Anhand der Schätzungen des Bundesrates verfügen in der Schweiz rund 2‘500 Personen über ein Vermögen von mehr als 50 Millionen Franken. Ihr Vermögen dürfte insgesamt rund 500 Milliarden Franken betragen. Im Falle einer Annahme der Volksinitiative ergibt sich laut Bundesrat ein theoretisches Ertragspotenzial aus der vorgeschlagenen Bundeserbschafts- und Schenkungssteuer von rund 4 Milliarden Franken pro Jahr. Allerdings würde es mit der neuen Steuer zu starken Verhaltensanpassungen der Steuerpflichtigen kommen. Mit anderen Worten, die meisten dieser Personen würden aus der Schweiz wegziehen, um die Steuer legal zu vermeiden. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten von Prof. Marius Brülhart von der Universität Lausanne im Auftrag der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Das Gutachten untersucht anhand von Vergleichsstudien aus anderen Ländern, wie umfangreich die Wegzugsbewegung aus der Schweiz sein dürfte. Nach diesen Schätzungen dürfte zwischen 77 und 93 Prozent des potenziellen Steuersubstrats aus der Schweiz abwandern. Die eigenen Schätzungen der ESTV gestützt auf das Gutachten Brülhart sowie auf eine zusätzliche Datenerhebung bei den Kantonen ergeben sogar eine noch höhere Bandbreite von 85 bis 98 Prozent. Zieht man das in Betracht, würden aus der neuen Erbschafts- und Schenkungssteuer nur noch geschätzte Erträge von rund 100 bis 650 Millionen Franken resultieren. Diesen neuen Einnahmen stünden aber Ausfälle bei den bestehenden Einkommen- und Vermögensteuern im Betrag von rund 2,8 bis 3,7 Milliarden Franken gegenüber. Unter dem Strich würde die Initiative zu Mindereinnahmen bei Bund, Kantonen und Gemeinden führen.
Für mehr Hintergrundinformationen siehe die Botschaft des Bundesrates https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-103566.html sowie das Gutachten von Prof. Brülhart https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/91181.pdf
Die Volksinitiative ist kontraproduktiv für die Schweiz. Es ist zu hoffen, dass auch das Parlament sie zur Ablehnung empfiehlt, und dass sie möglichst schnell an der Urne versenkt wird.