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14.02.2025

Bundesrat legt Regulierungsansatz für künstliche Intelligenz in der Schweiz fest

Der Bundesrat hat am 12. Februar 2025 eine Auslegeordnung zur möglichen Regulierung von künstlicher Intelligenz (KI) in der Schweiz publiziert und sich basierend darauf für einen Schweizerischen Regulierungsansatz entschieden, der sich an den Zielen der Stärkung des Innovationsstandorts Schweiz, der Wahrung des Grundrechtsschutzes inklusive der Wirtschaftsfreiheit und der Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in KI orientieren soll. Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) begrüsst die Ziele des Bundesrates und dessen Absicht, auf die bewährten Prinzipien der technologieneutralen, prinzipienbasierten und gezielten Regulierung zu setzen.

Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu erhalten und zu stärken, muss die Schweiz international kompatibel und ihren bewährten Prinzipien der technologieneutralen, prinzipienbasierten und gezielten Regulierung treu bleiben und insbesondere Raum für Innovation und Fortschritt schaffen und nutzen. Entsprechend begrüssen wir den Entscheid des Bundesrates, mit Bedacht vorzugehen und den bestehenden Rechtsrahmen nur wo nötig mit gesetzgeberischen Anpassungen zu ergänzen.  

Innovationsfreundliche Rahmenbedingungen von entscheidender Bedeutung

Die technologischen Entwicklungen rund um KI haben für den Innovations- und Technologiestandort Schweiz grosse Bedeutung. Die Schweiz kann und soll eine Vorreiterrolle in der Entwicklung von KI-Technologien und -Anwendungen einnehmen. Dafür sind neben einer leistungsfähigen und sicheren Infrastruktur, hochwertigen und vertrauenswürdigen Daten, der Förderung von Forschung und digitalen Kompetenzen, der Verfügbarkeit von Fachkräften und einer breiten gesellschaftlichen Akzeptanz vor allem innovationsfreundliche rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen erfolgsentscheidend.

Gerade der Finanzmarkt bietet aufgrund der reichen Datenlage ein sehr vielversprechendes Feld für die Anwendung von KI. Banken agieren dabei äusserst bedacht und fokussieren sich gegenwärtig insbesondere auf Anwendungen im Bereich der Transaktionsüberwachung etwa zur Bekämpfung von Geldwäscherei oder zur Betrugserkennung und -prävention, der Kundenidentifikation, der Automatisierung wie etwa bei der Verarbeitung von Dokumenten und der Abfrage von unternehmensinternen Wissensdatenbanken. Sie verfügen hierbei über umfassende Erfahrung im vertrauensvollen Umgang mit Daten und dem Management operationeller Risiken. So existieren im Finanzmarkt bereits effektive, verhältnismässige und risikobasierte Vorgaben, die auch im Umgang mit KI gelten. Es wäre prüfenswert, ob die finanzmarktrechtlichen Vorgaben im Umgang mit KI zugunsten ausgewogener Wettbewerbsbedingungen über sämtliche Wirtschaftsbranchen hinweg etabliert werden könnten. Davon würden Menschen und Unternehmen in allen Wirtschaftsbranchen profitieren.

Wahrung bewährter Regulierungsprinzipien

Wir begrüssen die Absicht des Bundesrates, auch die Wirtschaftsfreiheit privater Parteien zu wahren und den bewährten Prinzipien der technologieneutralen, prinzipienbasierten und gezielten Regulierung treu zu bleiben. Eingehende, detaillierte und komplexe Regelwerke wie den am 1. August 2024 in Kraft getretenen EU AI Act braucht es in der Schweiz nicht. Gesetzesnormen sind möglichst so auszugestalten, dass sie über alle Technologien hinweg angewendet werden können. Zudem müssen nicht alle möglichen und denkbaren Lebenssachverhalte spezifisch erfasst, sondern lediglich Ziele oder Grundsätze formuliert werden. Dies erlaubt es, neue technologische Entwicklungen – soweit erforderlich und von einer vorgängigen Regulierungsfolgenabschätzung begründet – mit gezielten gesetzgeberischen Anpassungen zu ergänzen, um neue Risiken respektive Risiken, welche durch den Einsatz der Technologie signifikant gesteigert werden, zu adressieren.

Die Entwicklung und Anwendung von KI bewegen sich nicht im rechtsfreien Raum. Aufgrund der technologieneutralen und prinzipienbasierten Ausgestaltung des Schweizer Rechts sind die bestehenden, allgemeingültigen Vorgaben (z.B. im Datenschutzrecht, im Finanzmarktrecht, im Persönlichkeitsrecht, im Lauterkeitsrecht, im Urheberrecht) auch bei der Entwicklung sowie beim Einsatz von KI einzuhalten. Diese sind als Grundlage weitestgehend ausreichend.

Die Herausforderung bei der Entwicklung und beim Einsatz von KI besteht aus unserer Sicht grösstenteils in der Umsetzung bestehender gesetzlicher sowie regulatorischer Vorgaben mittels technischer und organisatorischer Massnahmen, welche den Besonderheiten der Technologie hinreichend Rechnung tragen.

Konstruktiver Dialog für eine zukunftsorientierte Regulierung

Die SBVg wird die Auslegeordnung des Bundes und den Grundsatzentscheid des Bundesrates vertieft analysieren und sich im Dialog mit Politik, Behörden und weiteren Branchen weiterhin aktiv und konstruktiv in die weiteren Diskussionen zur Regulierung von KI einbringen, um eine tragfähige und zukunftsorientierte Regulierung zu ermöglichen.

Autoren

Natalie Graf
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Richard Hess
Leiter Digital Finance
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