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21.03.2024

Die Verrechnungssteuer: Ein Bürokratiemonster der Extraklasse!

Unsere Verrechnungssteuer ist ein Bilderbuchbeispiel eines aufgeblähten Bürokratieapparates. Jedes Jahr werden rund 50 Milliarden Franken in Millionen von Transaktionen hin und her geschoben. Involviert sind zehntausende Unternehmen, Millionen von Anlegern, die Ämter von Bund, Kantonen, Gemeinden und über 100 ausländische Staaten. Verbesserungen sind angesagt.

Die Verrechnungssteuer wird seit dem Jahr 1944 erhoben. Sie gilt für Zinsen und Dividenden aus Schweizer Quellen. Der Fiskus will erreichen, dass auf diesen «mobilen» Erträgen die Einkommenssteuer bezahlt wird. Deshalb werden bei solchen Erträgen vorweg 35% Steuer abgezogen, welche der Anleger dann später wieder zurückerhält, wenn er seine Einkommenssteuern bezahlt. Es geht also primär um Steuersicherung. So weit so gut. Doch inzwischen ist aus diesem Geldkreislauf eine immense Bürokratie geworden, und das System wurde seit den 1960er Jahren nicht mehr wesentlich verbessert.

Gemäss den Statistiken der Eidgenössischen Steuerverwaltung bezahlen zehntausende von Firmen in der Schweiz auf ihren Zins- und Dividendenzahlungen pro Jahr rund 30 Milliarden Franken an Verrechnungssteuern an den Fiskus in Bern. In den Folgejahren werden dann davon rund 24 Milliarden Franken an die Anleger zurückerstattet. Das betrifft Millionen von Anlegern im In- und Ausland. Je nach Anleger sind im Inland entweder der Kanton, die Gemeinde oder die Eidgenössische Steuerverwaltung für das Zurückbezahlen zuständig. Damit die Kantone und Gemeinden die Rückerstattung vornehmen können, muss Ihnen der Bund das Geld vorher zur Verfügung stellen. Anleger im Ausland müssen die Rückerstattung direkt bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung beantragen. Dazu müssen sie aber die Ämter in ihren Wohnsitzstaaten involvieren. Das läuft so mit über 100 ausländischen Staaten.

Die Verrechnungssteuer macht schweizerische Wertpapiere unattraktiv für ausländische Investoren

Die Zeche zahlen die schweizerische Wirtschaft und die Investoren und damit letztlich wir alle. Die Verrechnungssteuer macht schweizerische Wertpapiere, allen voran Obligationen und Anlagefonds überaus unattraktiv für ausländische Investoren:

  • Zwischen Steuerabzug und Rückerstattung können ein bis mehrere Jahre vergehen. Das Geld bleibt beim Bund parkiert. Es gib keinen Vergütungszins. Der Investor trägt den vollen Liquiditätsnachteil und den Zinsverlust.
  • Die Abwicklung der Rückerstattung ist ein Papiertiger mit Formularen, Bankbelegen, Bestätigungen, etc. Investoren in die Schweizer Wirtschaft wissen das und werden abgeschreckt oder verlangen von den Unternehmen entsprechend höhere Erträge.
  • Im Schnitt werden pro Jahr gut 2 Milliarden Franken Verrechnungssteuer nicht zurückerstattet, obwohl dies rechtlich möglich wäre. Mit knapp 3% des Bundeshaushalts ist dies ein Seismograph für die Bürokratiekosten in diesem Bereich, welche Bürger und Investoren von einer Rückforderung ihrer Gelder abschreckt und Investitionen in die Schweiz entsprechend verteuert.

Die Rückerstattung der Verrechnungssteuer an die Investoren muss dringend einfacher und effizienter gestaltet werden. Es braucht eine voll digitalisierte Lösung für Behörden, Investoren und Banken.

SteuernInsight

Autoren

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