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25.09.2024

JUSO-Initiative würde auch dem Finanzplatz schaden! 

Die Juso-Volksinitiative verunsichert, vor allem Familienunternehmen. Sie will Nachlässe und Schenkungen über 50 Millionen Franken mit einer neuen Bundessteuer von 50 Prozent belegen. Die betroffenen Nachlässe würden dadurch bis zur Hälfte durch Steuern aufgezehrt und Unternehmensnachfolgen erheblich erschwert werden. Schädlich wäre dies auch für den Finanzplatz Schweiz. Sowohl Kundinnen und Kunden wie auch Investorinnen und Investoren würden in der Folge einen Bogen um unser Land machen. 

Die Unsicherheit der betroffenen Unternehmen rührt nicht primär daher, dass effektiv mit einer Annahme der Initiative an der Urne zu rechnen ist. Aber wenn sie angenommen würde, dann wären die Auswirkungen dermassen einschneidend, dass sich die Betroffenen nicht einmal auf dieses wenig wahrscheinliche Risiko einlassen können. Zur Bezahlung der Steuerschulden wären Zwangsverkäufe nötig, grosse Familienunternehmen müssten zerschlagen oder ins Ausland verscherbelt werden. Die familieninterne Übergabe an die nächste Generation wäre nicht mehr möglich. Das in der Schweiz traditionell wichtige Modell der über mehrere Generationen aufgebauten Familienunternehmen würde ausradiert werden. Die Beständigkeit eines Unternehmens wäre auf die Lebensdauer der Eigentümerinnen und Eigentümer beschränkt. Das wäre absurd!  

Negative Konsequenzen auch für den Finanzplatz 

Für den Finanzplatz wäre die Initiative in dreifacher Hinsicht schlecht: 

  1. Familienunternehmen gibt es in jeder Branche in der Schweiz, auch in der Finanzbranche. Traditionelle Vermögensverwalter und Banken in Familienhand sind in Gefahr. 
  2. Wandert die Kundschaft ins Ausland, entfernt sie sich vom heimischen Bankenplatz. Vermögende Personen und Familienunternehmerinnen und -unternehmer, welche ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, werden sich mittelfristig an Finanzdienstleister und Banken im Ausland wenden. Die Nähe zur Kundschaft geht verloren. Im grenzüberschreitenden Bankgeschäft schränkt der fehlende Marktzugang die Palette der Dienstleistungen zusätzlich ein. 
  3. Investorinnen und Investoren verlassen die Schweiz oder meiden sie als Standort. Infolgedessen schrumpft der Finanzmarkt in der Schweiz. Banken sind ein natürlicher Teil der Wirtschaft und auf die gesunde Existenz von Unternehmen anderer Branchen angewiesen, ebenso wie diese Branchen auf die Banken angewiesen sind. 

Unklare Übergangsbestimmungen 

Die Initiative sorgt nicht nur aufgrund der drastischen Steuerfolgen für Verunsicherung, sondern auch wegen unklarer Übergangsbestimmungen. Sie fordert, dass bei Annahme umgehend Massnahmen gegen «Steuervermeidung» ergriffen werden, ohne diese konkret zu definieren. Die Ausarbeitung dieser Massnahmen obläge dem Bundesrat, der sie rückwirkend zum Abstimmungstag auf Nachlässe und Schenkungen anwenden müsste. Betroffene befürchten, dass im Falle einer Annahme der Initiative ein Wegzug ohne konfiskatorische Steuerfolgen nicht mehr möglich wäre, und erwägen daher einen vorzeitigen Wegzug. 

Klares Zeichen des Bundesrates für die Schweizer Wirtschaft 

Am 21. August 2024 hat der Bundesrat nun aber klargestellt, dass die Umsetzung der Volksinitiative in jedem Fall völkerrechts- und verfassungskonform erfolgen muss und der Grundsatz der Verhältnismässigkeit weiterhin gilt. Das bedeutet, dass eine Einschränkung oder gar das Verbot eines Wegzugs – beispielsweise mittels Passentzug oder Kapitalverkehrskontrollen – ausgeschlossen sind. Auch einer Wegzugssteuer zur Sicherstellung der von der Initiative verlangten neuen Steuer steht der Bundesrat ablehnend gegenüber. Die Klarstellungen, die der Bundesrat jetzt frühzeitig vorgenommen hat, sind wichtig und zu begrüssen. Der Wegzug vermögender Personen aus der Schweiz bleibt möglich – ohne konfiskatorische Steuerfolgen, und das auch im Fall der Annahme der Initiative. 

Die Unsicherheit, die zu Überlegungen eines vorzeitigen Wegzugs geführt hat, dürfte damit weitgehend ausgeräumt sein. Das Gespenst einer massiven neuen Erbschaftsteuer droht jedoch weiterhin. 

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