Bundesrat lehnt eine Finanztransaktionssteuer ab
Am 9. Oktober 2024 hat der Bundesrat einen Postulatsbericht zur Finanzierung der AHV durch eine Finanzmarkttransaktionssteuer veröffentlicht. Der Bericht rät von einer Finanztransaktionssteuer ab. Das ist ein wichtiges Signal des Bundesrates für die kommende Debatte zum Bundeshaushalt. Dort ist mit politischen Forderungen nach Steuererhöhungen zu rechnen.
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Der Bundesrat hat einen Bericht zur Finanztransaktionssteuer veröffentlicht, der auf das Postulat 21.3440 des Ständerats aus dem Jahr 2021 zurückgeht. Darin wurde untersucht, ob eine solche Steuer zur Finanzierung der AHV beitragen könnte.
Der nun öffentliche Bericht zeigt, dass die Schweiz bereits zwei Finanztransaktionssteuern kennt: die Umsatzabgabe auf Wertschriften und die Emissionsabgabe auf neue Aktien. Diese bringen höhere Erträge ein als Finanztransaktionssteuern in europäischen Vergleichsländern.
Der Bundesrat kommt zu dem Schluss, dass Finanztransaktionssteuern im Vergleich zu anderen Steuerarten weniger effektiv sind und nur begrenzt zusätzliche Einnahmen generieren können. Daher eignen sie sich nicht für eine verlässliche Finanzierung der AHV.
Im Bericht werden Finanztransaktionssteuern sowohl unter dem Fiskalzweck, d.h. dem Generieren von Einnahmen als auch unter dem Lenkungszweck evaluiert. Dabei sind folgende Aussagen im Bericht von Interesse:
- Finanztransaktionssteuern belasten Vermögensumschichtungen. Im Unterschied zu allgemeinen Steuern auf Einkommen, Konsum oder Vermögen berücksichtigen sie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Steuerzahlenden nicht. Sie schneiden daher im Hinblick auf die Steuergerechtigkeit schlecht ab.
- Zudem erzeugen sie im Vergleich zu anderen Steuern, die das Vermögenseinkommen oder den Vermögensbesitz belasten, zusätzliche Verzerrungen und können auch die Standortattraktivität beeinträchtigen.
- Da Finanzmärkte geographisch sehr flexibel sind, dürfte eine Finanztransaktionssteuer bewirken, dass die Erbringung von Finanzdienstleistungen vom Schweizer Finanzplatz ins Ausland verschoben wird. Insoweit generiert eine solche Steuer nicht nur keinen Steuerertrag, sondern die Schweiz verliert überdies Wertschöpfung und damit Einnahmen aus anderen Steuern.
- Empirische Untersuchungen zeigen auf, dass eine Transaktionssteuer die Marktliquidität und die Effizienz der Preisbildung senken sowie die Volatilität und die Kapitalkosten erhöhen. Die Steuer lässt sich daher auch unter dem Lenkungszweck nicht rechtfertigen und kann für die Funktionsweise des Finanzmarkts problematisch sein.
Gestützt auf diese Analyse empfiehlt der Bundesrat, weder die bestehenden Emissions- und Umsatzabgaben für die Finanzierung der AHV zu erhöhen noch neue Finanztransaktionssteuern einzuführen. Diese klare Positionierung des Bundesrates ist wichtig im politischen Prozess der Zukunft. In der Debatte um den Bundeshaushalt ist zu erwarten, dass politische Forderungen nach Steuererhöhungen gestellt werden.