Update aus Bundesbern
Die Wintersession neigt sich dem Ende zu: Maja Riniker wird «höchste Schweizerin», Andrea Caroni Ständeratspräsident. Der Ständerat trifft wichtige Entscheidungen zur Stärkung der Geldwäschereibekämpfung und für eine engere Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich.
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In drei Tagen ist die Wintersession passé. Die Schweiz hat mit Karin Keller-Sutter eine neue Bundespräsidentin, Maja Riniker (FDP, AG) wurde zur Nationalratspräsidentin und Andrea Caroni (FDP, AR) zum Ständeratspräsidenten gewählt. Die Zukunft der Patrouille Suisse ist besiegelt, so auch die des Wolfes. Der Ständerat wird am 19. Dezember sehr wahrscheinlich einem wichtigen Anliegen der SBVg, einer engeren Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich im Bereich der Finanzdienstleistungen, zustimmen. Damit wird der gegenseitige Marktzugang in verschiedenen Bereichen, insbesondere Bank- und Wertpapierdienstleistungen, Asset Management, Versicherungen und Börsen erleichtert. Dafür hat sich die SBVg eingesetzt – im Vorfeld bei der Erarbeitung des Abkommens und im politischen Prozess.
Am 18. Dezember berät der Ständerat das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG). Das Gesetz sieht die Einführung eines eidgenössischen Registers vor, das vom Bundesamt für Justiz geführt werden soll. In diesem Register müssen Gesellschaften und andere juristische Personen ihre wirtschaftlich berechtigten Personen eintragen.
Dass es ein solches Register braucht, ist aus Sicht der SBVg unbestritten. Denn es gibt den Finanzintermediären eine zusätzliche Quelle, um ihre Sorgfaltspflichten bestmöglich auszuführen. Ein solches Register entspricht auch internationalem Standard. Die FATF, zuständig für Standards zur Bekämpfung von Geldwäscherei, Terrorismus- und Proliferationsfinanzierung, wird in ihrer nächsten Länderprüfung, voraussichtlich 2027/28, unter anderem die Einführung eines solchen Registers überprüfen.
Es ist für die SBVg aber auch unbestritten: Der Bund – namentlich das Bundesamt für Justiz – führt das Register, er hat die Hoheit darüber, folglich ist er angehalten, die Richtigkeit der Angaben im Register zu gewährleisten. Finanzintermediäre, die das Register im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten konsultieren, müssen sich auf diese Informationen verlassen können. Dafür hat sich die SBVg eingesetzt.
Die Einführung des Registers ist wesentlicher Teil eines zweistufigen Vorgehens zur Stärkung der Geldwäscherei- und Terrorismusbekämpfung. In einem zweiten Schritt soll das Geldwäschereigesetz (GwG) revidiert und Sorgfaltspflichten für Beratungstätigkeiten eingeführt werden. In anderen Worten: Berater und Beraterinnen sollen bei exponierten und risikobehafteten Tätigkeiten dem Geldwäschereigesetz unterstellt werden.
Die SBVg wird sich für eine tragbare Lösung für alle Beteiligten einsetzen, mit dem Ziel, bestehende Lücken in der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu schliessen und internationalen Vorgaben Rechnung zu tragen.
Die Einführung des TJPG und die erfolgreiche Revision des GwG sind für den Schweizer Finanzplatz zentral: Damit gewährleisten wir die Integrität unserer Banken. Dafür wird sich die SBVg auch im nächsten Jahr engagiert in Bundesbern einsetzen.