Kooperationsvereinbarung zwischen den Aufsichtsbehörden von Italien und der Schweiz: Wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem verbesserten Marktzugang
Gemäss ihrer Medienmitteilung hat die FINMA mit den italienischen Aufsichtsbehörden Banca d’Italia und Commissione Nazionale per le Società e la Borsa (CONSOB) eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Die Vereinbarung hat eine engere Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden insbesondere in der Beaufsichtigung des grenzüberschreitenden Geschäfts der Banken zum Gegenstand. Die Schweizerische Bankiervereinigung begrüsst den Abschluss der Vereinbarung. Er ist ein Zeichen einer guten und zielführenden Zusammenarbeit zwischen den für Bank- und Wertpapierdienstleistungen zuständigen Aufsichtsbehörden der beiden Länder. Die Erwartung bleibt, dass diese Vereinbarung auch eine Basis bilden wird, um die seit geraumer Zeit postulierte und sinnvolle Verbesserung des Marktzugangs von Schweizer Banken nach Italien zu thematisieren.
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Italien ist ein bedeutender Zielmarkt für zahlreiche Schweizer Banken, insbesondere im Bereich des Wealth Managements. Zahlreiche italienische Kundinnen und Kunden vertrauen ihr Vermögen Banken in der Schweiz an. Doch der Zugang zu Bank- und Wertpapierdienstleistungen aus der Schweiz ist heute nur eingeschränkt möglich. Aufgrund des beschränkten Marktzugangs können Schweizer Banken den Kundenbedürfnissen von italienischen Kundinnen und Kunden nicht vollumfänglich gerecht werden.
Bereits 2015 unterzeichneten die Schweiz und Italien eine «Roadmap», auf deren Basis die Schweiz Italien über die letzten Jahre vor allem im Steuerbereich signifikant unterstützt hat. Eine Verbesserung des Marktzugangs war schon damals als Absicht festgehalten, eine konkrete Umsetzung wurde jedoch bis heute nie effektiv angegangen.
Die jetzt abgeschossene Kooperationsvereinbarung zeigt, dass seitens Aufsichtsbehörden der Wille besteht, regulatorische Fragen, die sich nicht zuletzt im grenzüberschreitenden Geschäft stellen, zielführend zu adressieren. Die SBVg sieht die Vereinbarung als wichtigen Schritt, um auch die bisher auf der politischen Ebene in Aussicht gestellten, aber nie konkret thematisierten, gegenseitigen Verbesserungen des Marktzugangs konkret anzugehen und Fortschritte zu erzielen.