Nachhaltiger Finanzplatz: gemeinsam vorangehen
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Der Bundesrat hat am 11. Dezember Massnahmen für einen nachhaltigen Finanzplatz vorgestellt. Damit konkretisiert er Teile seines im Juni 2020 präsentierten Berichtes zur «Nachhaltigkeit im Finanzsektor Schweiz». In einer Vorkonsultation konnten die Verbände dazu Stellung nehmen. Die SBVg unterstützt die vier Stossrichtungen des Bundesrates grundsätzlich.
Für die angestrebten Offenlegungspflichten ist zentral, dass diese der Klimarelevanz der Unternehmen angemessen und mit den internationalen Entwicklungen abgestimmt sind sowie, dass sie auf zukunftsfähigen Prinzipien basieren. Zudem begrüssen wir, dass die Massnahmen für die gesamte Wirtschaft gelten sollen, weil sie nur so ihre volle Wirkung entfalten können. Aus Sicht der Finanzbranche ist entscheidend, dass bei den Offenlegungspflichten die Prinzipien der Proportionalität und Verhältnismässigkeit angewendet werden. So liegt schon heute der geplante Fokus der FINMA bei klimabedingten Finanzrisiken auf den grösseren Banken, denn dort sind auch die grösseren Risiken zu erwarten. Bei kleineren Banken können Herausforderungen mit bereits zur Verfügung stehenden Instrumenten rasch gelöst werden.
Zur Vermeidung von Greenwashing sollen gemäss Bundesrat regulatorische Bedarfsabklärungen erfolgen, welche die Exportfähigkeit von Schweizer Finanzprodukten berücksichtigen. Die Branche stellt die hohen Ansprüche an die Qualität und Transparenz der Produkte weiterhin sicher, damit den Anliegen der Anlegerinnen und Anleger nach Nachhaltigkeit wirklich entsprochen werden kann. Im Sinne der Exportfähigkeit von nachhaltigen Finanzprodukten ist unter Einbezug der Branche eine Abstimmung mit den internationalen Entwicklungen zu prüfen.
Die Branche setzt zur Zeit das auf Prinzipien beruhende Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) um. Darunter fallen auch die Sorgfaltspflichten gegenüber ihren Kundinnen und Kunden, welche auch die materiellen Umwelt- und Klimarisiken beinhalten. Darüber hinaus geht die Branche mit eigenen Initiativen voran, so wurden im Juni 2020 das SBVg Positionspapier zu Sustainable Finance und der Leitfaden für den Einbezug von ESG Kriterien (und damit auch Umwelt- und Klimaziele) in den Beratungsprozess für Privatkunden veröffentlicht. In diesem wird explizit auf entsprechende Methoden und Strategien verwiesen. Dies zeigt, dass die Branche die Empfehlungen des Bundesrates ernst nimmt und ihnen schon heute nachlebt.
Es ist das erklärte Ziel der SBVg, die Schweiz als führenden Hub auf dem Gebiet von Sustainable Finance zu positionieren. Daher begrüsst die SBVg sowohl einen weiteren Ausbau des Engagements auf internationaler Ebene als auch die Prüfung der Durchführung einer künftigen UNO-Klimakonferenz durch die Schweiz. Die Schweiz ist auf dem Gebiet Sustainable Finance Pionierin und kann als Vorbild und mit Innovationen zur internationalen Dynamik in diesem Bereich beitragen.