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01.09.2023

Reformbedarf nach der Übernahme der Credit Suisse

Fundierter Bericht der Expertengruppe «Bankenstabilität»

  • Nach einer ersten Sichtung des Berichts der Expertengruppe «Bankenstabilität» kommt die SBVg zum Schluss, dass der Bericht einen wertvollen Beitrag für die gründliche Aufarbeitung der Krise der Credit Suisse leistet. Diese Aufarbeitung ist nötig, um die richtigen Lehren  zu ziehen.
  • Die Stossrichtung der Expertengruppe erscheint als zweckmässig für die Adressierung der identifizierten Schwachstellen. Trotzdem verbleibt in anderen Bereichen Klärungs- bzw. Konkretisierungsbedarf, auch weil einzelne Massnahmen nicht isoliert, sondern nur in ihrem Gesamtzusammenhang beurteilt werden können.
  • Es bleibt von zentraler Bedeutung, dass die regulatorischen und politischen Reaktionen mit der nötigen Objektivität und Zielorientierung erfolgen. Die SBVg wird sich weiterhin konstruktiv an der Verbesserung von Systemstabilität und Krisenmanagement beteiligen.

Die Expertengruppe «Bankenstabilität» stellt in ihrem Bericht vom 1. September 2023 den Reformbedarf nach der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS dar. Gemäss Mandat konzentriert sie sich dabei auf «behördenunabhängige strategische Überlegungen zur Rolle der Banken und der staatlichen Rahmenbedingungen mit Blick auf die Stabilität des Finanzplatzes Schweiz» (S. 2). Daraus leitet sie Empfehlungen im Sinne von Denkanstössen ab, welche einen Beitrag für allfällige Verbesserungen der Bankenregulierung, und speziell für die laufende Evaluation des «Too big to fail»-Regimes durch den Bundesrat, leisten sollen.

Zu Recht unterstreicht die Expertengruppe die volkswirtschaftliche Bedeutung systemrelevanter Banken und des Finanzplatzes insgesamt und hält fest, dass mit der staatlich unterstützten Übernahme der Credit Suisse durch die UBS ein wichtiger Beitrag zur internationalen Finanzstabilität geleistet worden ist.

In Übereinstimmung mit unserer eigenen Einschätzung kommt der Bericht zum Schluss, dass die bestehende Regulierung im Bereich «Too big to fail» durchaus von Nutzen war, zum Beispiel in Form günstiger Voraussetzungen bei der Eigenkapital- und Liquiditätsausstattung der involvierten Banken. Das Expertengremium geht zudem von der Prämisse aus, dass «keine Regulierung eine Krise mit Sicherheit ausschliessen kann» (S. 18). Deshalb misst der Bericht auch der Bewältigung von Krisen bzw. der Verbesserung des entsprechenden Instrumentariums hohes Gewicht zu.

Die SBVg begrüsst unter anderem Empfehlungen des Expertengremiums im Bereich der Liquidität bzw. Liquiditätsversorgung von Banken durch SNB und Bund. So wird eine Erweiterung des Universums an Sicherheiten empfohlen, welche die SNB im Rahmen ihrer ausserordentlichen Liquiditätshilfe («Emergency Liquidity Assistance», ELA) akzeptiert. Dabei ist auch die mit der Inanspruchnahme von ELA verbundene Stigmatisierung anzugehen. Zusätzlich enthält der Bericht die Empfehlung, eine staatliche Ausfallgarantie («Public Liquidity Backstop», PLB) in das ordentliche Recht zu überführen.

Im Bereich des Krisenmanagements ist auch aus Sicht der SBVg  wichtig, dass die Zusammenarbeit zwischen EFD, SNB und FINMA weiter optimiert wird und die entsprechenden Verantwortlichkeiten im Krisenfall präzisiert werden.

In verschiedenen  Bereichen besteht aus Sicht der SBVg weiterhin ein substanzieller Analyse- und Klärungsbedarf. So werden beispielsweise die Empfehlungen der Expertengruppe in den Bereichen Einlagensicherung, Neukalibrierung der Liquiditätsanforderungen («Liquidity Coverage Ratio», LCR), Qualität der Eigenmittel sowie Kompetenzen und Aufsichtsinstrumente der FINMA im Detail zu prüfen sein.

Zusammenfassend schafft der vorgelegte Bericht eine wertvolle und begrüssenswerte Grundlage für die bevorstehenden Schritte zur weiteren Verbesserung der Systemstabilität auf dem Finanzplatz Schweiz. Die SBVg wird sich weiterhin in konstruktiver Weise an diesen Arbeiten beteiligen und sich als Vertreterin des ganzen Bankensektors in den regulatorischen und politischen Diskurs einbringen.

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