Revision des Geldwäschereigesetzes: Die Banken sind bereit
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In regelmässigen Abständen unterzieht die Financial Action Task Force (FATF) die internationalen Finanzstandorte einer Prüfung und veröffentlicht diese in Form von Länderberichten. Hier wird die Umsetzung ihrer 40 Empfehlungen, welche Massnahmen zum Schutz des internationalen Finanzsystems in Hinblick auf die Finanzierung von Terrorismus, der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und der Geldwäscherei beinhalten, auf ihre Konformität geprüft. Bestehen in der nationalen Implementierung Defizite, kann ein Folgeprozess auferlegt werden. Die Schweiz befindet sich seit 2016 in dem intensivierten Folgeprozess der GAFI, dem sogenannten «Enhanced Follow-up-Prozess». Doch die Schweiz steht nicht alleine vor dieser Herausforderung. Auch andere Länder wie Finnland oder Hongkong befinden sich in solch einem Folgeprozess der GAFI.
Der Schweiz wurde zwar grundsätzlich eine gute Qualität ihres Abwehrdispositivs bescheinigt. Gleichzeitig wurde in gewissen Bereichen Handlungsbedarf ausgemacht (vgl. Länderbericht Schweiz 2016). Die Thematik ist dynamisch, periodische Anpassungen an die internationalen Standards sind somit nötig. Dies bedeutet eine Herausforderung für den Finanzplatz Schweiz.
Nun ist es an der Zeit, diese Anpassungen vorzunehmen und an die aktuellen Anforderungen in Bezug auf die Bekämpfung von Geldwäscherei anzugleichen. Nur so können die Voraussetzungen für ein Verlassen des intensivierten Folgeprozesses geschaffen werden.
Die Vorlage stiess auf Hindernisse
Der Bundesrat verabschiedete am 26. Juni 2019 die Botschaft zur Änderung des GwG, das Geschäft 19.044. Der Anstoss zur Gesetzesänderung kam von der FATF. Lässt man den parlamentarischen Prozess der letzten Monate Revue passieren wird klar, welch grosse Widerstände zu überwinden waren. Zuerst verweigerte der Nationalrat aufgrund einer vehementen Opposition der Berater ein Eintreten auf das Geschäft. Die Schweizerische Bankiervereinigung nahm im Juli 2020 im Rahmen einer Anhörung der Rechtskommission des Ständerats dazu Stellung. Die Grundsatzposition der Bankbranche ist bekannt: Der Einbezug der Berater wäre i.S. einer konsistenten Regulierung wünschenswert, aber keine conditio sine qua non. Vor allem wenn dadurch ein Nichteintreten riskiert würde. Die Streichung der Beraterthematik aus der Vorlage konnte diese Blockade lösen, das Geschäft wurde im Ständerat beraten. Ein umstrittener Vorschlag zur Definition des «begründeten Verdachts» in Art. 9 GwG, führte jedoch erneut zu grosser Unsicherheit. Nur durch eine intensive Vermittlung zwischen der Branche und den Behörden konnte schliesslich ein gangbarer Weg gefunden werden. Damit war auch diese Hürde genommen. Nun blicken wir gespannt auf den Nationalrat, das Geschäft steht am 15. Dezember 2020 auf der Agenda.
Weshalb die Revision notwendig ist
Die Schweiz will weiterhin für einen verantwortungsvollen und nachhaltigen Finanzplatz stehen. Die zeitnahe Revision des GwG ist eine zentrale Voraussetzung dafür. Ein Scheitern der Vorlage nach all den Monaten intensiver parlamentarischer Beratung wäre ein denkbar schlechtes Signal. Gerade auch mit Blick auf die nächste Länderprüfung, welche voraussichtlich bereits im Jahr 2022 durchgeführt wird, muss nun unbedingt das bisher Erreichte ins Ziel gebracht werden. Nur so bleiben die Chancen auf ein Verlassen des intensivierten Folgeprozesses intakt. Die Bankbranche ist bereit, die neuen Regeln umzusetzen.