SBVg beurteilt den Entwurf des Rahmenabkommens gesamthaft positiv
Social Bookmarks
Die SBVg ist der Meinung, dass die gemäss Bundesratsschreiben an die EU vom 09. Juni 2019 als klärungsbedürftig angezeigten offenen Punkte (Lohnschutz, staatliche Beihilfen, Unionsbürgerrichtlinie) gelöst werden können. Es braucht aber dazu einen entschlossenen Willen der Politik. Abgesehen von den drei vorgenannten Bereichen dreht sich jedoch die aktuelle Diskussion in der Öffentlichkeit und Politik vermehrt um gewisse Themen, welche nicht explizit Gegenstand des Briefs des Bundesrats an den Präsidenten der Europäischen Kommission vom 9. Juni 2019 waren. Es geht insbesondere um die Fragen der Souveränität, die Rolle des EuGH im Rahmen der beabsichtigten Streitschlichtung. Bedauerlicherweise sind in der Öffentlichkeit dazu derzeit bisher fast ausschliesslich die Meinungen von Skeptikern zu lesen und zu hören. Diese agieren zum Teil mit plakativen und (zu) vereinfachenden Argumenten.
Den Blick vermehrt auf die Vorteile richten
Es gibt sachlich robuste Argumente, um beispielsweise die Frage der Einschränkung der Souveränität der Schweiz in den richtigen Kontext zu stellen, die im Entwurf des InstA ausgehandelten Ansätze zu rechtfertigen und die damit verbundenen Bedenken zu relativieren. Die Schweiz nimmt als Drittstaat bereits mit den aktuellen Bilateralen, die von einer Mehrheit der Bevölkerung und der Wirtschaft als positiv eingeschätzt werden, bis zu einem gewissen Grad am EU-Rechtssystem teil. Der Unterschied zwischen dem heute praktizierten «autonomen» Nachvollzug und der beabsichtigten «dynamischen» Übernahme dürfte weniger gross sein, als dies zuweilen von den «Bedenkenträgern» kolportiert wird. Oft wird auch übersehen, dass die Pflicht zur Übernahme von EU-Recht nur den begrenzten Bereich der bilateralen Verträge betrifft, die in den Anwendungsbereich des InstA fallen oder darunterfallen werden. In diesen Sektoren ist die Pflicht zur Übernahme auch aus Schweizer Sicht durchaus gewollt und sollte mehr Vorteile als Nachteile bringen. Zudem sieht der Rahmenvertrag – neu – auch eine Mitwirkung der Schweiz bei der Gestaltung der EU-Rechtsakte vor. Realistischerweise wird das Gewicht der Schweiz dabei nicht enorm sein, aber immerhin: mehr als bisher. Dies nur als Beispiel, um zu zeigen, dass in der ganzen Diskussion das Licht vermehrt auch auf die Vorteile als die effektiven und potentiellen Einschränkungen gerichtet werden sollte. Ganz abgesehen davon bedingt jeder Vertrag Konzessionen, sonst muss man keine Verträge abschliessen. Ohne einen Rahmenvertrag wird die EU die Bilateralen nicht weiterführen wollen und ein Erfolgsmodell droht zu erodieren.
Die positiven Argumente zu erklären, ist anspruchsvoll. Es ist zu hoffen, dass glaubwürdige Exponenten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft in der nächsten Zeit vermehrt Überzeugungsarbeit in diese Richtung leisten werden.
Die SBVg unterstützt für die Bankenbranche weiterhin das Rahmenabkommen
Die SBVg beurteilt den Entwurf des InstA in seiner Gesamtheit nach wie vor positiv. Bankspezifische Marktzugangsanliegen sind zwar nicht direkt an das Rahmenabkommen gekoppelt. Ohne Rahmenabkommen dürfte es aber schwierig sein, diese in Brüssel zu geeigneter Zeit erfolgsversprechend zu platzieren. Deshalb unterstützt die SBVg für die Bankenbranche weiterhin das Zustandekommen eines Rahmenabkommens.
Verbesserungen im Marktzugang sind für einen sehr wichtigen, exportorientierten Teil der Schweizer Banken von grosser Bedeutung. Auf dem Spiel steht viel:
- die «leading position» der Schweiz als international ausgerichteter Finanzplatz und Anbieter von grenzüberschreitenden Bank- und Wertpapierdienstleistungen, insbesondere im Private Banking (derzeit Nr 1. mit ca. CHF 1'000 Milliarden Vermögen von EU Kunden, die durch Schweizer Banken verwaltet werden).
- 20'000 Arbeitsplätze bei Schweizer Banken, die in diesem Bereich tätig sind
- 1, 5 Milliarden Steuern und Abgaben aus diesem Geschäftsbereich.
Für weiterführende Details aus Branchensicht verweisen wir auf das Hintergrundpapier der SBVg zum Marktzugang für Schweizer Banken vom Juni 2019.
Links & Dokumente
Hintergrundpapier: Marktzugang für Schweizer Banken