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31.07.2018

VSB 20: Revidierte Standesregeln im Bereich der Geldwäschereibekämpfung

Die SBVg veröffentlicht die revidierte Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB 20). Die verschärfte Selbstregulierung ist ein wesentlicher Baustein im Schweizer Abwehrdispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. Die VSB 20 wird am 1. Januar 2020 zusammen mit der revidierten Geldwäschereiverordnung-FINMA (GwV-FINMA) in Kraft treten.

Die von der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) herausgegebene Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB) regelt die Pflichten der Banken rund um die Identifizierung des Vertragspartners sowie der Feststellung des Kontrollinhabers bzw. des wirtschaftlich Berechtigten.

Die VSB 20 wurde von der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) als Selbstregulierung erlassen und von der FINMA genehmigt. Die revidierte Vereinbarung adressiert u.a. den von der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) identifizierten Verbesserungsbedarf im Bereich der Geldwäschereibekämpfung.

Zentrale Neuerungen der VSB 20:

  • Kassageschäfte: Der Schwellenwert für die Identifizierung des Vertragspartners wird von CHF 25‘000 auf CHF 15‘000 gesenkt;
  • Kontoeröffnung ohne vollständige Dokumentation: Die Regelung, wonach ein Konto eröffnet werden kann, ohne dass alle Angaben oder Dokumente zu Vertragspartner, Kontrollinhaber und wirtschaftlich Berechtigten vorliegen, wurde verschärft. Nach 30 Tagen muss das Konto für alle Zu- und Abgänge gesperrt werden und die Geschäftsbeziehung ist in jedem Fall aufzulösen, wenn die fehlenden Angaben oder Dokumente nicht beigebracht werden können;
  • Video- und Online-Identifizierung: Das FINMA-Rundschreiben betreffend Video- und Online-Identifizierung wurde formell in die VSB aufgenommen;
  • Abgekürztes Verfahren vor Aufsichtskommission: Die Bestimmungen zum abgekürzten Verfahren wurden aktualisiert.

Die VSB 20 tritt am 1. Januar 2020 parallel zur ebenfalls heute von der FINMA veröffentlichten Geldwäschereiverordnung-FINMA (GwV-FINMA) in Kraft.

Die VSB 20 wird in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch publiziert. Sie kann als Broschüre auf unserer Website als PDF-Dokument heruntergeladen oder bestellt werden.
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