Meinungen
04.07.2024

Abgestimmte Klimaregulierung erforderlich 

Die Schweiz hat das Pariser Klimaübereinkommen ratifiziert und mit verschiedenen Regulierungen umgesetzt. Für die Wirtschaft besonders relevant sind das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG), das Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz) und die Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange. Es bleibt abzuwarten, ob die bestehende Regulierung die gewünschte Wirkung erzielen wird. Aus Sicht der Banken ist es zentral, kongruente Lösungen anzustreben. 

Die Schweiz hat das Übereinkommen von Paris am 6. Oktober 2017 ratifiziert und sich damit zu einem Emissionsreduktionsziel von minus 50 Prozent bis 2030 gegenüber 1990 verpflichtet. Zudem hat sie angekündigt, ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 auf netto null zu reduzieren. Das bedeutet, dass nicht mehr Treibhausgase ausgestossen werden dürfen, als durch natürliche Kohlendioxidspeicher (z.B. Wälder) oder durch technische Massnahmen (CO2-Abscheidetechnologien) gebunden werden können. Diese Ziele bilden die Referenz, an der sich die Schweiz in ihrer Klimaregulierung ausrichtet. Für den Finanzplatz ist insbesondere Artikel 2.1c des Pariser Übereinkommens relevant. Dieser besagt, dass die Finanzmittelflüsse mit den globalen Reduktionszielen in Einklang gebracht werden müssen. 

KlG und CO2-Gesetz im Fokus 

Als Rahmengesetz für die Klimaziele in der Schweiz legt das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutzgesetz (KlG) fest, dass die Schweiz bis 2050 eine Netto-Null-Emissionsbilanz (Klimaneutralität) erreichen muss. Das neue Gesetz legt Ziele und Zwischenziele für die Reduktion der Emissionen fest und soll dafür sorgen, dass die Finanzmittel klimafreundlicher investiert werden. Dabei wird auch der Finanzplatz in die Pflicht genommen. Der Bund kann mit Banken, Versicherungen und Pensionskassen Vereinbarungen abschliessen und darin konkrete Ziele und Massnahmen festlegen. Das Schweizer Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz) bezweckt dann die Umsetzung der im KlG festgelegten Ziele. Es soll für den Zeitraum 2025 bis 2030 dazu beitragen, dass die Schweiz ihr Ziel der Netto-Null-Emissionen bis 2050 erreichen und die Energieversorgung sichern kann. 

Die Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange wiederum verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung der Klimaauswirkungen auf das Unternehmen selbst sowie der Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf das Klima (sogenannte doppelte Materialität). Die Verordnung stützt sich dabei auf die Empfehlungen der international koordinierten Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) und sieht unter anderem die Umsetzung von sogenannten Transitionsplänen vor, die mit den Schweizer Klimazielen vergleichbar sind. Damit rücken auch hier die aus dem Pariser Klimaabkommen abgeleiteten Ziele und Bestimmungen des KIG sowie des revidierten CO2-Gesetzes in den Fokus. Banken der FINMA-Aufsichtskategorien 1 und 2 sind zudem seit 2021 durch das FINMA Rundschreiben 2016/1 Offenlegung – Banken verpflichtet, ihre klimabezogenen Finanzrisiken nach den Empfehlungen der TCFD offenzulegen. 

Abgestimmte Regulierung für die Real- und Finanzwirtschaft 

Real- und Finanzwirtschaft stehen in einer Wechselwirkung. Dies gilt auch, wenn es darum geht, einen Beitrag zur Klimawende und damit zu den Klimazielen zu leisten. Banken können hierbei einen massgeblichen Beitrag leisten. Gemäss einer gemeinsamen Studie der SBVg und der Boston Consulting Group (BCG) aus dem Jahr 2021 zur Erreichung des Schweizer Netto-Null Ziels können über 90 Prozent des Investitionsbedarfs über das traditionelle Angebot der Banken finanziert werden.  

Finanzinstitute agieren dabei lediglich als Intermediäre, die ihre Angebote und Dienstleistungen nachhaltig ausrichten und entsprechende Beratung und Informationen zur Verfügung stellen können. Sie treffen nicht den finalen Entscheid, wie sie mit dem Geld ihrer Kundinnen und Kunden umgehen, sondern setzen die Entscheide ihrer Kundinnen und Kunden um. Wenn also ein Finanzinstitut seine Klimaziele erreichen will, muss sich auch bei der Kundschaft etwas ändern. 

Daher ist es von zentraler Bedeutung, dass für alle Akteure der Real- und Finanzwirtschaft die gleichen Klimaziele und Zeithorizonte gelten, sprich die Regulierung abgestimmt ist. Andernfalls wird es zu Zielkonflikten kommen. Bei einer abweichenden Klimaregulierung des Finanzsektors, insbesondere bei regulatorisch beschleunigten Transitionsplänen für Finanzflüsse, besteht zudem die Gefahr, dass dem Finanzsektor die Rolle einer Klimapolizei zugewiesen wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Finanzierung rechtlich zulässiger Aktivitäten verboten oder stark eingeschränkt wird. Diese Rolle können und wollen Banken nicht übernehmen.  

Wirkung der bestehenden Regulierung noch unklar 

Der in der Schweiz bestehende Regulierungsrahmen für das Klima ist noch jung und konnte seine Wirkung noch gar nicht voll entfalten. Das KlG wurde letztes Jahr vom Schweizer Stimmvolk angenommen und wird am 1. Januar 2025 in Kraft treten, die Vernehmlassung zur begleitenden Klimaschutz-Verordnung zu dessen Umsetzung hat Anfang dieses Jahres stattgefunden. Auch das revidierte CO2-Gesetz wurde erst in dieser Frühjahrsession bereinigt und die Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange ist im Januar dieses Jahres in Kraft getreten. Die Berichterstattung erfolgt erstmals im Jahr 2025. Es wird sich also erst zeigen, wo möglicherweise Lücken in der Regulierung bestehen und wo sie bereits wie gewünscht greift.  

Die Banken haben die verschiedenen Regelungen bisher unterstützt und werden sich auch weiterhin dafür einsetzen, ihre Rolle als Finanzintermediäre im Kampf gegen den Klimawandel wahrzunehmen. Aus Sicht der Schweizerischen Bankiervereinigung ist es wichtig, dass der bestehenden Regulierung genügend Zeit eingeräumt wird, um ihre Wirkung zu entfalten. Künftige Regulierungsmassnahmen sollten zudem mit den bestehenden Rahmenbedingungen in Einklang gebracht und die Anforderungen mit der gesamten Wirtschaft abgestimmt werden.  

Sustainable FinanceInsight

Kontakt für Medienschaffende

Sind Sie Journalistin oder Journalist?
Unser Team steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung unter:
+41 58 330 63 35