Coronavirus: Bundesrat und Banken lancieren Garantieprogramm - KMU erhalten rasch Überbrückungskredite
Social Bookmarks
Das vom Bundesrat angekündigte Programm von Bund und Banken sichert für die betroffenen Unternehmen den Zugang zu Krediten für die Überbrückung von Corona-bedingten Liquiditätsengpässen. Das Programm tritt am Donnerstag, 26. März 2020, in Kraft. Damit erhalten betroffene Schweizer KMU wie Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder juristische Personen finanzielle Unterstützung. Diese erfolgt in Form von Krediten mit Solidarbürgschaften, welche die Unternehmen bei den Banken erhalten können. Das Programm richtet sich an Unternehmen mit einem Umsatzerlös bis zu CHF 500 Millionen im Jahr 2019.
«Für uns Banken ist es zentral, dass die Unternehmen rasch und unkompliziert mit der notwendigen Liquidität versorgt werden, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Situation abzufedern. Die Banken stehen auch in dieser anspruchsvollen Zeit uneingeschränkt zu ihrer Verantwortung als Kreditversorger der Wirtschaft und nehmen am Programm teil. So ist sichergestellt, dass die betroffenen KMU Zugang zu Krediten mit Solidarbürgschaften erhalten», sagt Herbert J. Scheidt, Präsident der SBVg.
Die FINMA hat heute kommuniziert, dass sie den Banken eine temporäre Ausnahme bei der Berechnung der Leverage Ratio gewährt. Die SNB führt die neue SNB-COVID-19-Refinanzierungsfazilität (CRF) ein. Die Fazilität erlaubt es den Banken, gegen Hinterlegung der vom Bund garantierten Kredite bei der Nationalbank Liquidität zu beziehen. Im Weiteren hat die SNB dem Bundesrat beantragt, den antizyklischen Kapitalpuffer per sofort auf 0 Prozent zu senken. Die SBVg begrüsst diese Massnahmen von FINMA und SNB. Sie tragen ergänzend und sinnvollerweise dazu bei, dass die Banken die Unternehmen bestmöglich mit Liquidität versorgen können.
KMU können ab Donnerstag Kredite bei ihrer Hausbank beantragen
Das Programm von Bundesrat und Banken startet diesen Donnerstag, 26. März 2020. Der Kreditantrag wird ab Morgen auf der Webseite covid19.easygov.swiss verfügbar sein. Unternehmen müssen gewisse Minimalkriterien erfüllen, insbesondere muss die Unternehmung erklären, dass sie aufgrund der Corona-Pandemie Umsatzeinbussen erleidet. Das Programm baut auf den bestehenden Strukturen der Bürgschaftsorganisationen auf und beinhaltet zwei Arten von Krediten, die nach der Solidarbürgschaftsverordnung «COVID-19» verbürgt werden:
- Covid-19-Kredit: Beträge bis zu CHF 0,5 Mio. pro Gegenpartei werden von den Banken unkompliziert ausbezahlt und vom Bund via Bürgschaftsorganisationen zu 100 Prozent verbürgt. Der Zinssatz beträgt aktuell 0 Prozent.
- Covid-19-Kredit Plus: Beträge von über CHF 0,5 Mio. bis CHF 20 Mio. werden vom Bund via Bürgschaftsorganisationen zu 85 Prozent verbürgt. Vorausgesetzt ist eine vorgängige, umfassendere Prüfung des Antrags durch die Bank. Der maximale Betrag der Kreditfazilität liegt bei CHF 20 Mio. pro Gegenpartei. Der Zinssatz beträgt aktuell 0,5 Prozent auf dem vom Bund abgesicherten Darlehen.
Der in der Verordnung festgeschriebene Zinssatz wurde gemeinsam von Bund und Banken festgelegt. Beim Covid-19-Kredit stand die Überlegung im Vordergrund, den Unternehmen den Kredit möglichst einfach, unkompliziert und ohne Kosten anzubieten. Beim Covid-19-Kredit Plus wurde der Zinssatz dahingehend festgelegt, dass der Betriebsaufwand für die Banken möglichst gedeckt und das Risiko angemessen berücksichtigt ist.
Auf der Internet-Webseite covid19.easygov.swiss werden ab Morgen alle Dokumente sowie alle Informationen über die Liquiditätsüberbrückung für die nächsten Monate aufgeschaltet. Auf dieser Website wird auch die Liste mit den teilnehmenden Banken publiziert.
Die SBVg informiert über ihre zentrale Informationsplattform. Auf dieser beantwortet sie für Bankkunden, Mitglieder und die Öffentlichkeit aktuelle Fragen rund um das Coronavirus.
Im Weiteren prüft die SBVg mit den Banken, ob über die Verordnung hinaus Spezifikationen in Form von Antworten und Fragen («Q&A») zuhanden der Banken notwendig werden.