Eröffnung von Firmenkonti für Blockchain-Unternehmen – Bankiervereinigung publiziert Leitfaden für ihre Mitglieder
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Mit dem Zuwachs von Blockchain-Firmen ist auch deren Nachfrage nach Firmenkonten bei Banken in der Schweiz gestiegen. Bei der Kontoeröffnung stellen sich für die Banken verschiedene Herausforderungen, denn mit den neuen Blockchain-Technologien können auch Risiken namentlich etwa im Bereich Geldwäscherei verbunden sein. In der Schweiz gelten strenge gesetzliche Regelungen und Sorgfaltspflichten, die Finanzgeschäfte regeln. Eine sorgfältige Prüfung bei der Kontoeröffnung ist deshalb für die Banken unerlässlich.
Die Herausforderungen bei der Kontoeröffnung für Blockchain-Unternehmen hat die SBVg schon frühzeitig erkannt und sowohl die Interessen als auch die offenen Fragen ihrer Mitglieder gegenüber diversen Behörden kommuniziert. Im Weiteren hat sich die SBVg im Rahmen einer internen Arbeitsgruppe mit Mitgliedsbanken und unter Miteinbezug der Crypto Valley Association (CVA) mit den möglichen Anforderungen und Voraussetzungen zur Kontoeröffnung für Firmen mit Berührungspunkten zu Blockchain und ICOs ausführlich befasst. Als Ergebnis liegt nun der heute publizierte Leitfaden vor.
Leitfaden unterscheidet nach Unternehmensfinanzierung
Der publizierte Leitfaden soll Banken unterstützen, bei der Kontoeröffnung differenziert – je nach der Art der Berührungspunkte, die das Unternehmen mit der Blockchain-Technologie hat – vorzugehen. Die Berührungspunkte der betreffenden Unternehmen werden im Leitfaden in Bezug auf die Herausgabe von Token (ICO) oder Unternehmensfinanzierung in unterschiedliche Kategorien aufgeteilt. Am umfassendsten sind die Anforderungen an die Dokumentation für Unternehmen, die ein ICO über Kryptowährungen finanzieren.
- Blockchain-Firmen ohne ICO: Unternehmen, deren Geschäftsmodell Berührungspunkte zur Blockchain-Technologie hat, die diese aber nicht zur Unternehmensfinanzierung nutzen, sollen grundsätzlich nicht anders behandelt werden als andere KMU-Kunden, die ein Konto eröffnen wollen. Für sie gelten die üblichen, strengen gesetzlichen Regelungen, die Kontoeröffnungen regulieren. Die Unternehmen haben bei der Eröffnung von Bankbeziehungen eine Mitwirkungspflicht. Sie müssen zeigen können, dass sie sämtliche für ihr Geschäftsmodell relevanten Regulierungen kennen und einhalten. Das geschieht unter anderem mit einem aussagekräftigen Businessplan resp. adäquaten Prozessen und Ressourcen.
- Blockchain-Firmen mit ICO: Unternehmen, die auf Basis der Blockchain-Technologie über die Herausgabe von Token öffentlich Kapital für unternehmerische Zwecke beschaffen, können dies in Form von FIAT- oder Kryptowährungen tun. Für Unternehmen, deren ICO durch Kryptowährungen finanziert wird, sollen – unabhängig von der Unterstellung unter das Geldwäschereigesetz – höhere und zusätzliche Anforderungen gestellt werden. Der Leitfaden empfiehlt, dass der ICO-Organisator bei der Annahme von Kryptowährungen im Rahmen eines ICOs, die relevanten Schweizer Standards bezüglich Mittelherkunft (KYC) und Geldwäscherei (AML) anwendet. Weiter wird vorgeschlagen, die Annahme von Kryptowährungen im Rahmen von ICOs im Grundsatz mindestens wie ein Kassageschäft zu behandeln.
Leitfaden für die Praxis
Der Leitfaden übernimmt die Terminologie und Einteilung von Token gemäss der Wegleitung der FINMA zu ICOs vom 16. Februar 2018 und baut auf der Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht (VSB) der SBVg auf, ergänzt um blockchainspezifische Aspekte.
Dabei definiert der Leitfaden keine bindenden Mindeststandards. Institutsspezifische Weisungen der SBVg-Mitglieder gehen diesen in jedem Fall vor. Jede Bank trägt die Verantwortung bezüglich ihrer Geschäftstätigkeit.
Die SBVg unterstützt mit dem Leitfaden bestmögliche Rahmenbedingungen für ein vielfältiges Fintech-Ökosystem. Geschäftskonten sind eine wichtige Infrastrukturdienstleistung. Die Banken haben ein Interesse an Geschäftsbeziehungen in diesem Wachstumsfeld. Zugleich ist zu betonen, dass die geltenden Sorgfaltspflichten verbindlich sind und es keinen Anspruch auf Kontoeröffnung gibt. Die Integrität und Reputation des Finanzplatzes Schweiz muss für alle Marktteilnehmer oberstes Ziel bleiben.