Einlegerschutz wird weiter gestärkt
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Bewährter Einlegerschutz wird gestärkt
Bereits heute existiert ein wirksames Dispositiv zur Sicherung der Kundenguthaben, welches im Bankengesetz geregelt ist. Im Sinne einer laufenden Optimierung identifizierte der Bundesrat 2019 jedoch punktuellen Handlungsbedarf, um das System gezielt zu stärken. Die vom Bundesrat vorgeschlagene und nun vom Parlament verabschiedete Revision des Bankengesetzes optimiert die Funktionsfähigkeit und Glaubwürdigkeit der Einlagensicherung im Sinne des Kundenschutzes weiter. Die Anpassungen im Bankengesetz helfen, die Stabilität des Schweizer Finanzsystems zusätzlich zu stärken. Die SBVg begrüsst dies.
Aus Sicht der Kundinnen und Kunden ist besonders der verbesserte Schutz von Kundenguthaben zu erwähnen. Dabei wird der Einlegerschutz im Wesentlichen in drei Bereichen verbessert:
- Schnellere Auszahlung: Die Frist zur Auszahlung der gesicherten Kundenguthaben (CHF 100 000 pro Kunde und Bank) über das Einlagensicherungssystem wird mit dem angepassten Bankengesetz auf sieben Arbeitstage verkürzt. Bisher sah das Gesetz dafür keine feste Frist vor.
- Erhöhte Sicherheit: Die Beiträge der Banken an das Einlagensicherungssystem werden von festen CHF 6 Mrd. auf dynamische 1.6 % aller gesicherten Einlagen systemweit, also auf rund CHF 7.4 Mrd., erhöht. So wird nicht nur der Sicherungsumfang erweitert, sondern es wird automatisch der künftigen Entwicklung der gesicherten Einlagen Rechnung getragen.
- Stärkung des Finanzierungssystems: Banken werden neu die Hälfte dieses Betrags von rund CHF 7.4 Mrd. durch eine Hinterlegung von Wertschriften oder Schweizer Franken bei einer Verwahrungsstelle sicherstellen.
Für die Banken führt die bevorstehende Umsetzung zu umfassenden Prozessanpassungen. Die Schweizer Banken sind bereit, die damit verbundenen Kosten im Interesse eines gestärkten Einlegerschutzes zu tragen.
Mit der Reform werden zudem einige Insolvenzbestimmungen für Banken auf Gesetzesstufe gehoben. Weiter bringt die Revision künftig die Gewährleistung einer vollständigen betreibungsrechtlichen Trennung von Wertschriften.
Reform der Verrechnungssteuer: Arbeitsplätze und Wertschöpfung in die Schweiz zurückholen
Neben der Revision des Bankengesetzes hat das Parlament eine weitere für den Standort Schweiz relevante Vorlage verabschiedet. Mit der Reform der Verrechnungssteuer stärken Bundesrat und Parlament gezielt den Schweizer Fremdkapitalmarkt. Die SBVg begrüsst die Reform. Mit dieser wird eine wesentliche Voraussetzung geschaffen, dass Finanzierungsaktivitäten von Schweizer Unternehmen künftig vermehrt in der Schweiz selbst stattfinden. Aufgrund der bisherigen Verrechnungssteuer auf Obligationen finanzieren sich Schweizer Unternehmen zurzeit oft nicht über den Schweizer Kapitalmarkt. Das damit verbundene Potenzial an Wertschöpfung und Arbeitsplätzen wurde bislang deshalb nicht ausgeschöpft. Mit der beschlossenen Reform der Verrechnungssteuer wird sich dies ändern, und neue Arbeitsplätze und Wertschöpfung im Inland entstehen. Die Reform refinanziert sich für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bereits mittelfristig selbst und hat daher ein besonders gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis.