COVID-19-Kreditprogramm: SBVg hat Leitlinien aktualisiert
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Im Februar 2021 hatte die SBVg den am Kreditprogramm beteiligten Banken empfohlen, den Amortisationsbeginn für COVID-19-Kredite (bis CHF 500'000) auf Ende des erste Quartals 2022 zu verschieben, womit die Rückzahlungspflicht aufgrund der unklaren wirtschaftlichen Aussichten um ein weiteres Jahr ausgesetzt werden konnte.
Mit Blick auf den nun näher rückenden Amortisationsbeginn hat eine weitere Lagebeurteilung stattgefunden. Bundesrat und Branche sind sich einig, dass am empfohlenen Einführungsdatum festgehalten werden kann und soll, nicht zuletzt im finanzpolitischen Interesse des Bundes. Allerdings ist auch klar, dass gewisse Unternehmen, die wirtschaftlich noch immer stark von der Pandemie betroffen sind, nicht in der Lage sein werden, bereits diesen Frühling die erste Amortisationsrate zu leisten, oder dass gewissen Unternehmen die Planungssicherheit fehlt, dies zu tun.
Um diesen Umstand Rechnung zu tragen, hat die SBVg ihre bisherige Empfehlung in den Leitlinien aktualisiert (vgl. Punkt 28). Konkret wird empfohlen, dass genannten Unternehmen die Möglichkeit zur unbürokratischen Verschiebung des Amortisationsbeginns eingeräumt wird. Die Banken sind frei in der Festlegung und Begrenzung des Aufschubs; als Richtschnur werden sechs bis zwölf Monate empfohlen.