Risikobarometer der Finanzplätze
Madeleine von Rotz, Legal Counsel der SBVg, gibt einen Einblick in die aktuelle Gesetzesvorlage zur Bekämpfung der Geldwäscherei. Diese steht im Zeichen der anstehenden Länderprüfung durch die Financial Action Task Force (FATF).
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Liebe Madeleine, bei der letzten Länderprüfung 2016 hat der Schweizer Finanzplatz durchschnittlich abgeschlossen. Welche Herausforderungen kommen dieses Mal auf die Schweiz zu?
Die letzte Evaluation der Schweiz durch die FATF zeigte tatsächlich ein gemischtes Bild. Die Anpassungen im Geldwäschereigesetz (GwG) wurden zwar positiv beurteilt, kritische Lücken bestanden jedoch weiterhin, wie etwa die mangelnde Transparenz juristischer Personen und die fehlende Unterstellung gewisser Beratungstätigkeiten unter das GwG. Diese Punkte werden sicher auch bei der nächsten Länderprüfung ein Thema sein.
Wie ist diese Beurteilung im internationalen Kontext zu werten?
Im Vergleich mit anderen global bedeutenden Finanzplätzen liegt die Schweiz auf einem ähnlichen Niveau. In bestimmten Bereichen aber, wie etwa der Transparenz juristischer Personen und dem Einbezug von Beratern, liegt sie hinter den internationalen Standards zurück.
Wie ist die aktuelle Gesetzesvorlage im Hinblick auf die bevorstehende Länderprüfung einzuordnen?
Mit der angestrebten Einführung eines Transparenzregisters und der Unterstellung der Berater unter das GwG werden von der FATF als relevant bezeichnete Lücken im Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei geschlossen. Wie Roman Studer in seinem Finews-Beitrag ausführte, sind diese gesetzlichen Neuerungen ein strategisch dringend notwendiger Schritt zur Erhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit unseres Finanzplatzes. Die Bewertung der FATF dient als Risikobarometer der Finanzplätze.
Weshalb ist es der FATF wichtig, dass gewisse Beratungstätigkeiten dem GwG unterstellt werden?
Auf internationaler Ebene haben in jüngster Zeit grosse Data-Leaks die oft entscheidende Rolle von Beratern bei der Schaffung von Rechtsstrukturen zum Zwecke der Geldwäsche aufgezeigt. Die FATF ist der Auffassung, dass Dienstleistungen durch Angehörige der Rechtsberufe zu einem der Zugänge zum Bankensektor geworden sind. Entsprechend ist die Regulierung bestimmter risikoreicher Tätigkeiten für die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung von entscheidender Bedeutung.
Die Beraterfrage ist seit geraumer Zeit ein Thema. Warum ist deren Unterstellung eine solche Herausforderung?
Die Diskussion über die Unterstellung von Beratern unter das GwG widerspiegelt einen grundsätzlichen Interessenkonflikt. Auf der einen Seite steht der internationale Druck nach mehr Transparenz im Kampf gegen die Geldwäscherei, auf der anderen Seite vor allem die Sorge um den Schutz des Berufsgeheimnisses und die Praktikabilität der regulatorischen Anforderungen. Dieses Spannungsfeld erklärt, weshalb die Diskussion seit Jahren mit besonderer Intensität geführt wird. Für eine erfolgreiche Unterstellung müssen die elementaren Forderungen der Berater ernst genommen werden.
Zum Schluss: Wie sieht der ideale Gesetzesentwurf aus deiner Sicht aus?
Für die Finanzbranche ist ein gutes Abschneiden bei der nächsten Länderprüfung aus Reputations- und Wettbewerbsgründen wichtig. Es ist deshalb zentral, dass der GwG-Entwurf die Aspekte aufnimmt, die in den Empfehlungen der FATF genannt wurden.
Wir danken dir für deine wertvollen Insights, liebe Madeleine.
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