News
19.12.2023

Eine Collage über Steuern. Was Sie schon immer (oder noch nie) zum Thema wissen wollten…

Steuern sind so alt wie die Pyramiden und begleiten uns durch unser ganzes Leben. Deshalb sind sie auch so bunt, kurios und interessant wie das Leben. Ob politische, wirtschaftliche oder geschichtliche Begebenheiten – die Banken stehen fest im Zentrum der Finanzierung moderner Staaten. Geniessen Sie einige Highlights!

Texte, die mit «Wussten Sie eigentlich…» beginnen, lassen Werbung oder andere Suggestionen befürchten. Doch keine Angst: Steuerleute wissen, dass Werbung für ihr Thema – sei sie noch so liebevoll gemeint und gemacht – der Mühe vergebens ist. Und auch Quizfragen und Rätsel lassen sich passend mit jener Floskel einleiten. Doch können Steuern überhaupt noch rätselhafter erscheinen, als sie es ohnehin schon sind? Schliesslich wären da noch Texte, die informieren sollen. Lassen Sie es uns also damit versuchen. Wussten Sie eigentlich, dass …

  • … die allein von den Banken und ihren Mitarbeitern für die Schweiz erwirtschafteten Steuern die Ausgaben des Bundes für Hochschulbildung und Grundlagenforschung, die gesamte militärische Landesverteidigung oder die Landwirtschaft, Umweltpolitik und Kulturförderung zusammen finanzieren? Die Banken-Industrie gehört damit zu den grössten Steuerzahlern des Landes.
  • … die kleine Schweiz mit über 120 Doppelbesteuerungsabkommen das zweitdichteste Abkommensnetzwerk der Welt unterhält? Es sichert ihr eine herausragende Position als globaler Finanzierungs- und Investitionshub und ist damit ein wichtiger steuerlicher Standortvorteil, auch und insbesondere für die Banken. Weltmeister ist übrigens das Vereinigte Königreich mit über 130 Doppelbesteuerungsabkommen.
  • … die Stempelabgabe als Bundessteuer zur Finanzierung steigender Wehrausgaben infolge des Ersten Weltkriegs eingeführt wurde und sich zuvor als Steuer einzelner Kantone bis Napoleon zurückverfolgen lässt? Die Idee einer Steuer auf «Stempel» stammt ursprünglich aus England und entsprang dem ganz praktischen Gedanken, dass wichtige Eigentumsübertragungen seinerzeit nur durch Bestätigung öffentlicher Bücher rechtsgültig waren und so den Behörden überhaupt zur Kenntnis gelangten.
  • … Unternehmenssteuern so wenig von Unternehmen getragen werden wie die Hundesteuer von Hunden? Unternehmen sind «Dinge», Steuern belasten aber letztlich immer nur Menschen. Für sie werden Hunde einfach um die Hundesteuer teurer und Unternehmen um die Unternehmenssteuern. Tatsächlich getragen werden sie vor allem von Eigentümern (geringerer Gewinn), Kunden (höherer Preis) und Angestellten (tieferer Lohn) – Ökonomen nennen dies Steuerinzidenz. Daran ändert sich auch dadurch nichts, dass Unternehmen rechtlich die Unternehmenssteuern schulden.
  • … die Schweiz inzwischen mit 104 Staaten und Territorien Informationen über 3.6 Mio. Finanzkonten von 9'000 meldepflichtigen Instituten austauscht? Mit der Einführung des Automatischen Informationsaustauschs 2017 gehörte die Schweiz zu denjenigen Ländern, die den globalen Meldestandard der OECD bereits im zweiten Jahr nach seinem Inkrafttreten umsetzten. Derzeit kommen jedes Jahr etwa zwei bis fünf neue Länder und Territorien hinzu.
  • … die OECD mit ihrer Mindeststeuer einen 100 Jahre alten Fehler wiederholt? Die Idee einer Besteuerung auf Basis jener Buchhaltung, die sich an den Investor richtet, entstammt der Mitte des 19. Jahrhunderts. Sie führte zur Fehlinformation der Investoren, weil Unternehmen sich arm rechnen und so Steuern sparen konnten. Steuerlich unabhängige, internationale Buchhaltungsregeln überwanden dieses Problem in den 1970er Jahren. Die OECD-Mindeststeuer knüpft nun erneut an diese Buchhaltungsregeln an.
  • … Bankdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Zahlungsverkehr (z.B. Geldabhebung vom Bankautomat oder Kartenzahlungen) deshalb von der Mehrwertsteuer befreit sind, weil die bezahlte Sachleistung andernfalls doppelt besteuert werden würde? Denn Geldzahlungen sind ja nur die Gegenleistung für Waren und Dienstleistungen, eine Besteuerung beider Teile derselben Transaktionen würde den Verbraucher deshalb nochmals belasten.
  • … die Zahlung ausländischer Steuern in der Schweiz als politische Straftat gelten kann? Der Gedanke des Staatsschutzes verbietet Handlungen auf schweizerischem Gebiet, die Behörden oder Beamten fremder Staaten zukommen. Diese Vorschrift zielte auf Spionage im Ersten Weltkrieg, ist aber so allgemein, dass sie auch Steuerzahlungen oder die Übermittlung steuerlicher Informationen umfassen kann. Banken stellen deshalb regelmässig Bewilligungsanträge, wenn andere Länder neue Steuern einführen.
  • … jedes Jahr im Schnitt gut CHF 2 Mrd. Verrechnungssteuer nicht zurückerstattet werden, obwohl dies rechtlich möglich wäre? Mit knapp 3% des Bundeshaushalts  ist dies ein Seismograph für die Bürokratiekosten in diesem Bereich, welche Bürger und Investoren von einer Rückforderung ihrer Gelder abschreckt und Investitionen in die Schweiz entsprechend verteuert.
  • … die Geburtsstätte des internationalen Rechts der Doppelbesteuerungsabkommen in Genf liegt und die Schweiz bereits 1929 eines der ersten Doppelbesteuerungsabkommen überhaupt abschloss? Dessen Gegenstand war die Aufteilung der Besteuerungsrechte der Rheinkraftwerke mit Baden-Württemberg. Inzwischen gibt es mehr als 3'000 Doppelbesteuerungsabkommen weltweit, die rund 80% der globalen Wirtschaftsleistung abdecken.

Ob wir wollen oder nicht, Steuern sind aus dem Geschäft der Schweizer Banken also nicht wegzudenken. Deshalb vertritt die Bankiervereinigung seit 111 Jahren auch ihre steuerlichen Interessen. Wussten Sie das eigentlich…?

InsightSteuern

Autoren

Jan Weissbrodt
Leiter Tax, Leiter Finanzmarkt & Regulierung, Mitglied der Geschäftsleitung ad interim
+41 58 330 63 02

Kontakt für Medienschaffende

Sind Sie Journalistin oder Journalist?
Unser Team steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung unter:
+41 58 330 63 35